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Zentralschweiz Luzerner Stadtrat informierte korrekt

Die Informationen zur Abstimmung über das Budget 2013 seien keine unzulässige Propaganda gewesen. Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Verwaltungsgericht. Kritisch beurteilt es aber ein Schreiben an Eltern.

Das Gericht wies am Mittwoch eine Abstimmungsbeschwerde des ehemaligen SVP-Grossstadtrates Yves Holenweger zurück. Im Abstimmungskampf um das Budget 2013 der Stadt Luzern hatte die Stadtregierung deutlich gemacht, dass bei einem Nein zur Steuererhöhung einschneidende Sparmassnahmen drohten.

Holenweger machte geltend, dass der Stadtrat in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen habe. Das Verwaltungsgericht vereint dies nun. Der Stadtrat habe sich zwar stark in die Diskussione eingebracht, aber die Grenze nicht überschritten.

Über das Ziel hinausgeschossen

Kritisch beurteilt das Gericht hingegen ein Rundschreiben der Sozialdirektion an Eltern, welche Betreuungsgutschriften erhalten. Diese Gutschriften seien bei einem Nein bedroht, hiess es im Schreiben. Das sei die Stadt über das Ziel hinausgeschossen, schreibt das Verwaltungsgericht.

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