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Nach Verurteilung Seelsorger darf nicht mehr für die Kirche arbeiten

Der Bischof von Basel hat einem verurteilten ehemaligen Gefängnisseelsorger den kirchlichen Auftrag entzogen.

Bischof Felix Gmür hatte den Mann nach Vorliegen des Strafbefehls von allen Aufgaben freigestellt. «Inzwischen hat der Bischof entschieden, dem ehemaligen Seelsorger keine Missio mehr zu erteilen, also keinen kirchlichen Auftrag», erklärt der Sprecher des Bistums, Hansruedi Huber, gegenüber Radio SRF.

Der 64-jährige Mann darf also keine sakramentalen Handlungen wie Gottesdienste, Taufen oder Hochzeiten mehr durchführen. «Die Kirche hat bei sexuellen Übergriffen eine absolute Nulltoleranz-Strategie. Darum ist es undenkbar, dass jemand für die Kirche weiter arbeitet, der wegen solcher Vorfälle verurteilt wurde.»

Versuchte sexuelle Handlungen und Begünstigung

Der ehemalige Seelsorger hatte seit 2012 bis im vergangenen September im Gefängnis Grosshof in Kriens gearbeitet. Weil er sein Amt wiederholt ausgenutzt hatte, wurde er wegen Begünstigung und versuchten sexuellen Handlungen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Er hatte laut Strafbefehl wiederholt Botschaften zwischen Gefangenen ausgetauscht. Zudem hatte er auch versucht, eine Gefangene zu sexuellen Handlungen zu bewegen.

Arbeitsverhältnis in Luzerner Seegemeinden aufgelöst

Der Mann war teilzeitlich auch als Diakon in den Pfarreien Greppen, Vitznau und Weggis tätig. Er wurde nach Einsicht in den Strafbefehl freigestellt. Nun hätten sie das Arbeitsverhältnis mit dem Diakon einvernehmlich aufgelöst, wie die Pfarreien am Freitag mitteilen.

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