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Die LUKB soll aufstocken können
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 13.06.2019. Bild: Google Earth
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Neue Bau- und Zonenordnung Mehr Freiheiten beim Bauen in der Stadt Luzern

Der Stadtrat will neu regeln, wie und wo gebaut werden darf. So soll Luzern als Wirtschaftsstandort gestärkt werden.

Durch die Anpassung des Bau- und Zonenreglements im Stadtteil Luzern soll aber auch der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert und genügend Freiräume gesichert werden. Wie der Stadtrat Luzern am Donnerstag informierte, sei die Revision der Bau- und Zonenordnung wegen Gerichtsurteilen, Beschwerdeverfahren, neuen gesetzlichen Vorgaben und Volksentscheiden nötig geworden.

Die Stadt wächst und wird dichter

Gemäss Stadtrat ist davon auszugehen, dass bis ins Jahr 2035 die Bevölkerungszahl in Luzern von heute 81'500 Personen auf 97'500 ansteigt. Da die Stadt dadurch dichter wird, soll das neue Reglement die nötige Grundlage für die bauliche Entwicklung der Stadt sein.

Was soll anders werden?

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Der Stadtrat Luzern will mit der neuen Bau- und Zonenordnung folgendes erwirken:

  • Tourismusstandort stärken: Neues Hotel Seeburg und Sanierung des Jesuitenhofs soll ermöglicht werden. Für die Realisierung wird ein Baubereich für Neubauten entlang der Waldgrenze festgelegt.
  • Wirtschaftsstandort stärken: Die Luzerner Kantonalbank könnte ihren Hauptsitz an der Pilatusstrasse aufstocken. Dazu soll Energie Wasser Luzern ewl auf dem Areal an der Industriestrasse dichter und höher bauen können und die CSS dürfte ihren Hauptsitz an der Tribschenstrasse ausbauen.
  • Gemeinnützigen Wohnungsbau fördern: Dank Umzonungen, Anpassungen der Baulinien oder der Fassadenhöhen soll auch der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert werden - beispielsweise in der Kleinmatt- und Bireggstrasse, in der Maihofhalde oder der Industriestrasse.
  • Öffentliche Anliegen und Freiraum sicherstellen: Das Ensemble Zentral- und Hochschulbibliothek mit Vögeligärtli und Lukaskirche würde der Ortsbildschutzzone A zugeteilt werden.

Die Änderungen des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans liegen ab dem 17. Juni während rund einem Monat öffentlich auf. Danach kommen sie in's Luzerner Stadtparlament und schlussendlich werden sie vom Luzerner Regierungsrat genehmigt. In Kraft treten soll die Teilrevision voraussichtlich im Herbst 2020.

In einem weiteren Schritt sollen die Reglemente der Stadtteile Luzern und Littau zusammengeführt werden. Gemäss Stadtrat sei es das Ziel, dass ab 2023 mit einheitlichen Planungsgrundlagen für das ganze Stadtgebiet gearbeitet werden kann.

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