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Zentralschweiz Neues Finanzhaushalts-Gesetz für Luzerner Gemeinden

Die Finanzen der Luzerner Gemeinden sollen ab 2018 vergleichbarer werden und für die Bürger einfacher zu lesen sein. Der Regierungsrat hat dazu neue Vorgaben erarbeitet. Der Entwurf für ein neues Finanzhaushaltsgesetz ist bis Ende Jahr in der Vernehmlassung.

Die heutige Rechnungslegung ist in den 1970er Jahren von der Finanzdirektorenkonferenz für Kantone und Gemeinden entwickelt worden. Sie genüge den heutigen Anforderungen nicht mehr, teilte die Luzerner Regierung am Mittwoch mit.

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Finanzdirektor Marcel Schwerzmann über das Finanzhaushaltsgesetz (24.09.2014)
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In den letzten Jahren hätten immer mehr Gemeinden Aufgaben ausgelagert oder seien dafür Verbunde mit anderen Gemeinden eingegangen, heisst es in der Mitteilung. Zudem hätten sich mehrere Kommunen für neue Führungsmodelle entschieden, die operative und strategische Aufgaben stärker trennten.

Das neue Finanzhaushaltsgesetz hat zum Ziel, dass die Gemeinden ihre Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage so abbilden, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Politisch motivierte Abschreibungen sollen ausbleiben, stille Reserven aufgelöst und mehr Informationen zu Beteiligungen offen gelegt werden.

(Regionaljournal Zentralschweiz; 17:30 Uhr)

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