Der Angeklagte sieht sich als Behördenopfer und beteuerte seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft versuche mit juristischen Wortspaltereien, aus dem Debakel raus zu kommen, sagte er, und führte eine lange Liste von Unregelmässigkeiten an, so illegale Beeinflussung, Aktenunterschlagung, Lügen, Drohungen und konstruierte Beweise. «Die Staatsanwaltschaft hat sich ganz klar strafbar gemacht», sagte er.
Auch Verteidiger Linus Jaeggi kritisierte die Staatsanwaltschaft erneut hart. Es gehe bei dem Prozess nicht mehr nur um den Kopf des Beschuldigten, sondern auch um all die Menschen, die in Zukunft mit dieser Staatsanwaltschaft zu tun hätten.
Heftige Anschuldigungen
Der einstige Cabaret-Betreiber wird beschuldigt, 2010 auf einen Gast geschossen und einen Auftragskiller auf seine Frau angesetzt zu haben. Diese wurde durch drei Schüsse auf offener Strasse schwer verletzt. Bei beiden Vorfällen war die gleiche Schusswaffe benutzt worden.
Der Auftragsschütze ist 2012 erstinstanzlich rechtmässig verurteilt worden. Der Barbetreiber zog seine Verurteilung weiter, wurde aber 2013 vom Obergericht der versuchten Tötung und des Mordversuchs schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren belegt. Das Bundesgericht hiess seine Beschwerde teilweise gut und hob das Urteil auf, so dass im Oktober 2015 der Prozess vor Obergericht erneut gestartet wurde. Neue Akten wurden beigezogen, weshalb diese Woche die öffentliche Verhandlung erneut aufgenommen wurde.
Umstrittene Zeugenaussage
Im Zentrum der Verhandlungen von dieser Woche stand der Gast, auf den der Barbetreiber geschossen haben soll. Der 2015 verstorbene Drogenhändler wurde, obwohl er ein Hauptbelastungszeuge war, vor Gericht nie befragt, ein Umstand, den auch das Bundesgericht kritisiert hatte. Gemäss Verteidigung hatten die Behörden den Zeugen als Drogenhändler geschont und dessen Auftreten vor Gericht verhindert.
Freispruch versus 15 Jahre
Die Verteidigung forderte erneut einen Freispruch. Oberstaatsanwalt Thomas Imholz hielt an einer Verurteilung fest. In seinen Augen soll das Gericht den Schuldspruch bestätigen. Das Obergericht hatte den Barbetreiber zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er 2010 im Erstfelder Rotlichtmilieu auf einen Gast geschossen und wenige Monate später einen Killer auf seine Frau angesetzt haben soll.