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Der ehemalige IT-Chef plädiert auf Freispruch
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 11.07.2019. Bild: Keystone
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Prozess vor Kantonsgericht Verteidigung verlangt Freispruch für ehemaligen Luzerner IT-Chef

Am Donnerstag stand der ehemalige Leiter der Luzerner Dienststelle Informatik vor Kantonsgericht. Als Angestellter des Kantons soll er Provisionen eingestrichen haben – für Informatikaufträge, die extern vergeben wurden.

Der Mann hatte vor und während seiner Zeit beim Kanton einen Vertrag mit einem Softwarehändler. Jedes Mal, wenn diese Firma einen Auftrag des Kantons erhielt, bekam er eine Provision. Das ist üblich in dieser Branche.

Provisionen über 300'000 Franken

Problematisch ist jedoch, dass er diese Provisionen auch dann noch bekam, als er schon Staatsangestellter war. Es soll sich um über 300'000 Franken gehandelt haben, die er zusätzlich zu seinem Lohn als Staatsangestellter bekommen hatte.

Der Angeklagte meinte, er habe nicht gewusst, dass dies verboten sei und sagte, sein damaliger Vorgesetzter, Regierungsrat Marcel Schwerzmann, hätte davon gewusst und ihn aufklären sollen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Regierung soll nichts gewusst haben

Marcel Schwerzmann selber stand auch vor Gericht – als Zeuge. Der damalige parteilose Finanzdirektor hatte den Angeklagten eingestellt. Es ging um die Frage, ob er von dessen Vertrag mit dem Softwarehändler wusste.

Schwerzmann meinte, die Wahl des heute 51-jährigen Software-Ingenieurs sei damals sehr schnell gegangen, weil man dringend jemanden gebraucht habe. «Wir wussten, dass er noch an einer Firma beteiligt war und dass er noch irgendwo angestellt war», sagte Schwerzmann. Aber dass diese Firma Aufträge des Kantons ausführte, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Bestätigt das Kantonsgericht das Urteil?

Wäre das der Fall gewesen, hätte er ihn entweder nicht zur Wahl vorgeschlagen oder der Vertrag hätte aufgelöst werden müssen. «Es geht nicht, dass Angestellte Firmen haben, die mit dem Arbeitgeber selber Geschäfte machen.»

Die Vorinstanz – das Kriminalgericht – hatte den Angeklagten im Jahr 2017 bereits verurteilt. Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken. Wann das Luzerner Kantonsgericht das Urteil in diesem Fall veröffentlicht, ist noch nicht klar. Wegen der Komplexität des Falles wird es wohl dauern.

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Luzerner Dienststellenleiter habe sich korrupt verhalten
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 08.08.2017. Bild: Keystone (Symbolbild)
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