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Stalking-Fall vor Nidwaldner Kantonsgericht
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 28.03.2019. Bild: ZVG
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Prozess vor Nidwaldner Gericht Einem Stalker drohen zwei Jahre Gefängnis

  • Nach der Trennung von seiner Partnerin verfolgte ein Mann seine Ex-Partnerin monatelang. Trotz Kontaktverbot der Behörden lauerte er ihr an verschiedenen Orten immer wieder auf. Zur Ortung montierte er einen GPS-Sender an ihrem Auto.
  • Dafür muss sich der Angeklagte nun vor dem Nidwaldner Kantonsgericht verantworten. Die Anklage fordert für ihn zwei Jahre Gefängnis. Dem 59-Jährigen wird mehrfache Drohung, mehrfache Nötigung und einiges mehr zur Last gelegt.
  • Mit dem Beziehungsende im August 2016 begann, laut der Anklageschrift, für die Frau eine Tortur, die sie teilweise in Todesangst versetzte. Die Frau erlitt einen Zusammenbruch und wurde krankgeschrieben.
  • Neben der Freiheitsstrafe fordert die Anklage eine Busse von 4000 Franken und eine ambulante Behandlung.
  • Zudem soll es dem Beschuldigten während fünf Jahren verboten sein, sich dem Opfer auf weniger als 200 Meter anzunähern und die Frau oder ihre Nächsten zu kontaktieren.

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