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Rechtliche Schritte Luzerner Asyl-Abteilungsleiter wehrt sich gegen Freistellung

Der 44-jährige Kaderangestellte reichte bei der Regierung eine Verwaltungsbeschwerde ein.

Nach einem knappen Jahr als Abteilungsleiter der Asylzentren wurde Adrian Portmann im Juni von seiner Funktion suspendiert. Gegen eine beschwerdefähige Verfügung über die Freistellung, die ihm von der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) erst Anfang September zugestellt worden ist, habe er den Rechtsweg ergriffen, sagt Adrian Portmann.

Die Medienmitteilung des freigestellten Asyl-Leiters Adrian Portmann.
Legende: Die Medienmitteilung des freigestellten Asyl-Leiters Adrian Portmann. SRF

«Freistellung erfolgte willkürlich»

Der Vollzug der Massnahme sei «unnötig und willkürlich» erfolgt, sagt er. «Die Freistellung ist absolut widerrechtlich, man hat mich von einem Tag auf den anderen auf die Strasse gestellt.» Weiter betont Adrian Portmann, er habe mehrmals das Gespräch gesucht mit seinen Vorgesetzten. «Ich wollte diese Eskalation verhindern.»

Ich liebe meinen Job und möchte meine Stelle um jeden Preis zurück.
Autor: Adrian Portmann Abteilungsleiter Asylzentren Luzern

Seit Ende Juni ist Adrian Portmann krankgeschrieben und deshalb habe er noch keine Kündigung erhalten, seine Stelle sei jedoch bereits ausgeschrieben. «Ich möchte meine Stelle um jeden Preis zurück haben.» Falls die Luzerner Regierung seine Beschwerde ablehnend beurteile, werde er den Gang ans Gericht in Betracht ziehen.

Fehlendes Vertrauen

Zu den Gründen für die Freistellung gibt es beim Kanton Luzern zur Zeit keine Angaben, man habe die Verwaltungsbeschwerde noch nicht erhalten und wegen des laufenden Verfahrens könne man nicht mehr dazu sagen, sagt der Departementssekretär des Gesundheits- und Sozialdepartementes, Erwin Roos. «Zusammengefasst kann man aber sagen, dass unterschiedliche Auffasssungen über die Zentrumsführung und fehlendes Vertrauen zu dem Entscheid geführt haben.»

Erst am Dienstag war bekannt geworden, dass der Kanton Luzern 2017 einem Kadermann in der Abteilung Immobilienbewertung der Dienststelle Steuern zu Unrecht gekündigt hatte. Der Kanton hätte nach dem Versand einer kritischen E-Mail eine Mahnung aussprechen und dem langjährigen Mitarbeiter Gelegenheit geben müssen, sich zu bewähren, hielt das Kantonsgericht fest.

Audio
«Eine Freistellung ist eine Hypothek für das Berufsleben»
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 26.09.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 12 Sekunden.

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