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Zentralschweiz Regierung verzichtet auf schärfere Kontrollen bei FCL-Spielen

An den FCL-Heimspielen gibt es vorläufig weder Intimuntersuchungen noch eine systematische elektronische Zutrittskontrolle. Die Luzerner Regierung will vorerst den Entscheid des Bundesgerichts zu den Massnahmen abwarten.

Als einer der ersten Kantone hatte Luzern das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat) am 10. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Am 14. Februar reichten Fussballfans gegen den Beitritt Luzerns zum Konkordat jedoch Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Die Fans bemängelten, das Konkordat beeinträchtige verschiedene Grundrechte der Zuschauer wie die Bewegungsfreiheit, die körperliche und geistige Unversehrtheit, den Schutz der Privatsphäre oder die Versammlungsfreiheit.

Rechtliche Klärung

Am Dienstag teilte das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern mit, es sei an einer rechtlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen interessiert. Bis das Bundesgericht den Sachverhalt geklärt habe, werde deshalb auf eine Anwendung der neuen Bestimmungen verzichtet.

Dies betreffe insbesondere die Intimkontrolle und die systematische elektronische Zutrittskontrolle. Die bisherigen Massnahmen gegen die Gewalt an und im Umfeld von FCL-Matches werden indes weitergeführt, darunter die Fan-Trennung, die Beschränkung des Alkoholkonsums und die Videoüberwachung.

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