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Die neue BZO soll Verdichtung möglich machen
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 27.04.2020. Bild: SRF/Archivbild
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Revision Bau- und Zonenordung Luzerner Kantonalbank soll Hauptsitz aufstocken können

Die Luzerner Stadtregierung legt die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) vor. In den verschiedenen Quartieren soll es 22 Änderungen geben. Ein zentraler Punkt: Die Luzerner Kantonalbank soll ihren Hauptsitz um zwei Geschosse erhöhen können.

Gegen die Anpassungen der Bau- und Zonenordung des Stadtteils Luzern waren total 28 Einsprachen eingegangen. Davon wurden bloss deren fünf bei den Einspracheverhandlungen zurückgezogen, wie der Stadtrat am Montag mitteilte. Den Grossteil der Einsprachen empfiehlt er dem Stadtparlament zur Ablehnung, wie er im Bericht und Antrag festhält.

Drei Einsprachen waren gegen eine Umzonung des Grundstücks an der Pilatusstrasse eingegangen, auf dem sich der Hauptsitz der Luzerner Kantonalbank befindet. Die Bank will das Gebäude sanieren und ausbauen. In der aktuellen Zone darf die Fassade nicht höher als 21 Meter sein. Diese soll mit der Revision auf 26 Meter und die Zahl der zulässigen Geschosse von fünf auf sieben erhöht werden.

Wenn im Zentrum verdichtet gebaut werden soll, geht es in die Höhe.
Autor: Manuela Jost Luzerner Baudirektorin

Die Einsprecher forderten, die Teilrevision sei nicht zu beschliessen. Der Stadtrat hält hingegen fest, auch bei der geplanten Erhöhung sei das neue Gebäude bezüglich Höhe mit anderen Gebäuden im Gebiet vergleichbar. Die Qualität des Projekts sei dank eines Konkurrenzverfahrens gesichert.

Mehr Schatten ist hinzunehmen

Auch handle es sich nicht um ein Hochhaus, – das wäre erst ab einer Gesamthöhe von 30 Metern der Fall – weshalb auf ein Schattendiagramm verzichtet werden könne. Eine Verschlechterung der Besonnung der Nachbargebäude sei zwar möglich, diese müsse aber hingenommen werden, weil die Besonnung baurechtlich nicht geschützt sei.

Der Verein Stadtbild Luzern sowie Heimat- und Landschaftsschutzverbände hatten auch gegen die Änderung der Tourismuszone Seeburg opponiert. Bereits 2013 lehnten die Stimmberechtigten im betroffenen Gebiet eine Hochhauszone ab. In der umstrittenen Zone befindet sich beim Hotel Seeburg der denkmalgeschützte Jesuitenhof. Um dessen Erhalt zu finanzieren, ist laut dem Stadtrat eine Querfinanzierung nötig, die mit einem zusätzlichen Wohnanteil in Form von Neubauten östlich der Kantonsstrasse ermöglicht werden soll. Bewilligt wird dies aber nur, wenn dafür die Hotelnutzung neu- und ausgebaut wird.

Verfahren vor Kantonsgericht hängig

Der Stadtrat ist gegen den Antrag des Heimatschutzes, in der Tribschenstadt ein bestehendes Gewerbegebäude aus den 1930er-Jahren ortsplanerisch zu schützen. Die CSS-Versicherung will dort ihren Sitz ausbauen, und das Gewerbegebäude abreissen. Allerdings ist gegen den 2018 bewilligten Abbruch noch ein Verfahren vor Kantonsgericht hängig.

Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr;

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