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Maya Büchi, bestrafen Sie so nicht Versicherte, die ein günstigeres Modell wählen?
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 30.01.2019. Bild: zvg
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Richtprämie neu berechnen Obwalden will Beiträge für die Prämienverbilligung senken

Die Regierung will verhindern, dass sie höhere Beiträge auszahlt als die Versicherten tatsächlich an Prämien bezahlen.

Zur Berechnung der Prämienverbilligung braucht es die so genannte Richtprämie. Diese war bis anhin ein einfacher Durchschnittswert der Krankenkassenprämien, bei dem nicht mit einbezogen wurde, ob die Versicherten etwa ein günstigeres Hausarztmodell oder eine höhere Franchise wählten.

Dies habe Nachteile, sagt die Obwaldner Finanzdirektorin Maya Büchi: «Es gibt Fälle, wo wir mehr Prämienverbilligung auszahlen als diese Person Prämien zahlt. Das soll künftig vermieden werden.»

Und zwar mit einer neuen Berechnung der Richtprämie, die sich danach richtet, wieviel die Obwaldnerinnen und Obwaldner tatsächlich für ihre Prämie zahlen. Möglich macht das der Bund, der den Kantonen neu auch die sogenannte mittlere Prämie zur Verfügung stellt.

Es darf erwartet werden, dass auch Prämienverbilligungs-Bezüger sich Gedanken machen, wie sie ihre Prämien senken können.
Autor: Maya Büchi Finanzdirektorin Kanton Obwalden

Die neue Berechnung würde dazu führen, dass der Kanton weniger Prämienverbilligungen auszuzahlen hätte. Insgesamt rechnet die Regierung mit einem Spareffekt von rund 2,2 Millionen Franken.

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