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Verwaltungsratspräsident Hegglin: «Im Nachhinein ist man immer schlauer»
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 19.07.2019. Bild: Agira
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Sanierung Schlossmatte Ruswil Projektleitung verkalkuliert sich um knapp 1.5 Millionen

Die Sanierung des Alterszentrums kostet 2.85 Millionen Franken mehr als angenommen. Unter anderem wegen falscher Berechnungen.

Die Sanierung des Ruswiler Alterswohnzentrum Schlossmatte wird teurer als angenommen – dies ist seit Mai dieses Jahres bekannt. Nun ist klar, weshalb das Projekt 17 Millionen statt 14.15 Millionen kostet. Die Baukommission der Gemeinde und der Verwaltungsrat publizierten eine Aufschlüsselung der Mehrkosten auf der Internetseite des Alterswohnzentrums.

Zirka die Hälfte davon – 1.41 Millionen Franken – hätten eigentlich bekannt sein sollen. Sie gehen auf falsche und fehlende Kosten im Voranschlag zurück, der dem Ruswiler Stimmvolk im April 2018 vorgelegt wurde und dem dieses mit knapp 90 Prozent zugestimmt hatte.

Die Mehrkosten seien tatsächlich «unerfreulich», meint André Hegglin, Verwaltungsratspräsident des Alterszentrums. Er selber will aber nichts davon wissen, dass sie sich verrechneten hätten: «Klar, wir hätten das bereits vorher sehen können, doch je weiter ein solches Projekt voranschreitet, desto schlauer wird man.»

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Legende:Das Alterszentrum Schlossmatte, wie es jetzt aussieht und wie es nach der Sanierung aussehen soll.zvg

Weitere Abstimmung

Die anderen Mehrkosten seien während der Projektentwicklung aufgetaucht. So habe man etwa gemerkt, dass das Haus starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist – der Sonnenschutz müsse «an mehr Fenstern als bisher geplant nachgerüstet werden». Ausserdem habe sich der Bauherr zusätzlich Sonnenkollektoren auf dem Flachdach gewünscht, so Hegglin.

Insgesamt fallen so Mehrkosten von 2.85 Millionen Franken an. Für die Gemeinde würde es jedoch nicht teurer, deren Finanzierung sei durch die Bank gedeckt. Das Ruswiler Stimmvolk muss diese Mehrkosten trotzdem an der Urne bewilligen, weil der Sonderkredit 250'000 Franken übersteigt. So steht es in der Gemeindeordnung der Finanzaufsicht der Gemeinden des Kantons Luzern. Die Abstimmung findet am 22. September 2019 statt.

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