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Zentralschweiz Schwyz: Hauswart soll wegen Missbrauchs ins Gefängnis

Das Schwyzer Strafgericht hat einen Hauswart wegen sexuellen Missbrauchs eines geistig behinderten Mädchens zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann darf mit dem Mädchen zudem nicht mehr in Kontakt treten.

Dreieinhalb Jahre Gefängnis lautet das Urteil des Schwyzer Strafgerichts. Der 65-jährige Mann aus dem Kanton Schwyz wurde der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der Schändung und der Pornografie schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aufgrund der Aussagen des Opfers und der Geständnisse des Beschuldigten geht das Schwyzer Strafgericht von sexuellen Übergriffen von 2010 bis 2011 aus. Der Mann habe die geistige Beeinträchtigung des Opfers ausgenützt, schreibt das Gericht am Dienstag.

Kontakt-und Hausverbot

Der Mann darf nicht mehr mit dem Mädchen in Kontakt treten. Weiter muss er auch die Wohnung in dem Haus, in dem auch das Opfer mit seiner Familie wohnt, räumen. Wird das Urteil rechtskräftig, gilt das Kontaktverbot unbefristet. Der Hauswart muss dem Opfer 35'000 Franken Genugtuung bezahlen.

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