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Zentralschweiz Schwyzer Regierung hält an Datenschützer fest

Der kantonale Datenschützer muss seine Arbeit als unabhängige Instanz weiterführen können und darf deshalb nicht weggespart werden. Dies schreibt die Schwyzer Regierung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Parlament.

Der Datenschützer muss seine Arbeit unabhängig machen können. Er darf nicht einer staatlichen Instanz unterstellt sein und muss genügend Mittel zur Verfügung haben, um seinen Auftrag ausführen zu können. Dies schreibt das Bundesgesetz vor.

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Der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel zur Rolle des Datenschützers (29.8.2013)
03:02 min
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Deshalb haben die Kantone Schwyz, Nidwalden und Obwalden eine gemeinsame Stelle für den Datenschutz eingerichtet. «Diese Stelle arbeitet kostengünstig und nach geltendem Recht», sagt der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel gegenüber Radio SRF. Deshalb könne man sie nicht einfach abschaffen oder in die Verwaltung integrieren.

Sparpotenzial vorhanden

«Wir sparen aber auch beim Datenschutz. So werden die 250 Stellenprozente auf 200 reduziert, und es laufen Verhandlungen über einen Beitritt des Kantons Glarus. Dies würde für den Kanton Schwyz eine Reduktion der Kosten von rund 100'000 Franken bedeuten», so Kaspar Michel.

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