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Zentralschweiz Schwyzer Regierung präsentiert gleich acht neue Wahlmodelle

Nach dem Nein der eidgenössischen Räte zum Wahlrecht für den Schwyzer Kantonsrat hat der Regierungsrat acht Wahlmodelle in die Vernehmlassung geschickt. Zur Auswahl stehen Mehrheits-, Proporz- sowie Mischsysteme. Die Parteien sollen sich bis Ende August äussern.

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Vorschläge für gültiges Schwyzer Wahlmodell (Marian Balli, 13.05.2013)
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Für die Mandatsverteilung für die Kantonsratswahlen 2016 besteht keine rechtliche Grundlage mehr. Um möglichst rasch ein mehrheitsfähiges und bundesrechtskonformes Wahlverfahren zu finden, präsentiert die Schwyzer Regierung mögliche Wahlmodelle mit ihren Vor- und Nachteilen. Man habe bewusst eine breite Auswahl von Vorschlägen gewählt, sagt Sicherheitsdirektor André Rüegsegger, damit nicht während der Vernehmlassung noch weitere dazu kommen würden.

In der Vernehmlassung müssen sich die Parteien unter anderem dazu äussern, ob die Wahlkreise für die total 100 Kantonsratssitze aus einzelnen Gemeinden, 8 bis 10 Regionen oder dem ganzen Kanton bestehen sollen. Zur Diskussion steht auch eine Sitzgarantie für Gemeinden.

Nach dem Modellentscheid, den die Regierung noch bis Ende 2013 fällen will, stellten sich die Detailfragen. Im Februar 2014 will die Regierung den neuen Verfassungsentwurf sowie die dazu nötigen Gesetzesvorlagen vorlegen. Die Vorlage könnte im November desselben Jahres ins Kantonsparlament kommen. Für Frühling oder Sommer 2015 ist die Volksabstimmung vorgesehen. Kann sich der Kantonsrat nicht auf ein Wahlverfahren einigen oder würde dieses vom Volk abgelehnt, will die Regierung eine für ein Jahr gültige Notverordnung für die Wahlen 2016 erlassen.

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