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Unternehmenssteuer-Reform III Schwyzer Regierung will steuerlich wettbewerbsfähig bleiben

Die Schwyzer Regierung will die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons wahren - auch mit der Unternehmenssteuerreform III und der Aufhebung der Sonderbesteuerung internationaler Unternehmen. Sie hat die Grundzüge dafür nun festgelegt.

Dabei stehen für die Schwyzer Regierung Massnahmen im Vordergrund, mit welchen in erster Linie die Gewinnsteuerbelastung für möglichst alle Unternehmen attraktiv gehalten werden können. Dies teilte sie am Montag mit.

Gewinnsteuern zwischen 12 und 13 Prozent

Sie lässt deshalb prüfen, ob der Gewinnsteuersatz generell abgesenkt werden und künftig für das ganze Kantonsgebiet gelten kann. Dies böte die Chance, den gesamten Kanton für Unternehmen gleich attraktiv zu machen.

In jedem Fall will die Regierung eine «international akzeptierte und im schweizerischen Vergleich konkurrenzfähige, effektive Gewinnsteuerbelastung» erreichen - möglichst zwischen 12 und 13 Prozent. Finanzieren will sie dies mit dem Geld, das der Kanton mit der USR III zusätzlich vom Bund erhalten wird.

Das definitive Massnahmenpaket will der Regierungsrat nach eingehender Prüfung im Rahmen der Vernehmlassung im kommenden Frühling bekannt geben. Zunächst aber steht die eidgenössische Abstimmung über die USR III im Februar an.

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