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Zentralschweiz Sika-Verwaltungsrat stellt sich quer

Der Streit um die Übernahme der Zuger Klebstoff-Firma Sika spitzt sich weiter zu: Der Verwaltungsrat weigert sich, eine ausserordentliche Generalversammlung durchzuführen. Damit stellt er sich gegen den Willen der Gründerfamilie.

Wie die Sika-Gründerfamilie am Mittwoch mitteilte, weigert sich der Verwaltungsrat, eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen. Dabei handle es sich um einen eklatanten Verstoss gegen das Aktienrecht. Denn bereits am 8. Dezember letzten Jahres habe man ein Gesuch eingereicht, das die sofortige Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung forderte, schreibt die Familienholding.

Die Familie hält über eine Holding 16,1 Prozent des Aktienkapitals - damit habe man laut Aktienrecht das Recht, eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen. Dies sei aber nicht geschehen: «Der Verwaltungsrat der Sika AG hat an seiner Sitzung Anfang dieser Woche keinen Termin zur Durchführung festgelegt.»

Widerstand gegen Übernahme

Wie seit längerem bekannt ist, will die Gründerfamilie der Sika ihre Anteile und damit auch die Stimmenmehrheit an den französischen Konzern Saint-Gobain verkaufen. Dagegen gibt es innerhalb der Führungsetage von Sika aber grossen Widerstand.

Daher will die Gründerfamilie an der Generalversammlung die drei bisherigen Verwaltungsräte Paul Hälg, Monika Ribar und Daniel Sauter abwählen lassen. Diese würden sich aber vehement gegen ihre Abwahl wehren, schreibt die Familienholding.

Nebst der Weigerung, eine Generalversammlung einzuberufen, kritisiert die Familie aber auch weitere Punkte: Anliegen von Verwaltungsratsmitgliedern, die den Verkauf an Saint-Gobain unterstützten, seien beispielsweise an der Sitzung im Dezember nicht protokolliert worden. An der Sitzung diese Woche schliesslich seien diese Mitglieder des Verwaltungsrates sogar von der Diskussion und der Abstimmung über die ausserordentliche Generalversammlung ausgeschlossen worden.

Die geforderte Generalversammlung könnte jetzt gerichtlich erzwungen werden: Ein entsprechendes Gesuch sei beim Kantonsgericht Zug eingereicht worden, schreibt die Gründerfamilie.

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