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Bezirksgericht Luzern Spontane Demos sind erlaubt - auch ohne Bewilligung

Nicht in jedem Fall braucht es eine Bewilligung für eine Demonstration. Dies geht aus einem Urteil des Bezirksgerichts Luzern hervor. Die Begründung könnte für weitere Anlässe wegweisend sein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Im Urteil, welches das online-Portal Zentralplus öffentlich gemacht hat, geht es um den Fall eines jungen Mannes, der im April 2015 an einer Demonstration in der Stadt Luzern teilgenommen hatte. Die Demo richtete sich gegen die europäische Flüchtlingspolitik - als Reaktion auf ein tragisches Schiffsunglück im Mittelmeer.

Genau in diesem Punkt unterscheidet sich diese Demonstration von anderen: sie fand aus aktuellem Anlass statt. Eine Bewilligung einzuholen wäre bei einer solchen spontanen Versammlung also rein organisatorisch nicht möglich. Das Bezirksgericht hält in der Kurzbegründung jedoch fest: Spontane Demonstrationen müssen «im Rahmen der verfassungsmässig garantierten Meinungsäusserungsfreiheit zulässig sein».

Für Spontandemonstrationen, die im Rahmen der verfassungsmässig garantierten Meinungsäusserungsfreiheit zulässig sein müssen, kann das Einholen einer vorgängigen Bewilligung nicht verlangt werden.
Autor: Bezirksgericht Luzern Zitat aus dem Urteil

Die Stadtbehörden waren damals anderer Meinung. Die Polizei hatte die Demonstranten dazu aufgefordert, die Demo aufzulösen. Weil sie dies nicht taten, reichte die Stadt Strafanzeige ein. Im Fall des einen Demonstranten ist diese nun abgewiesen worden. Für Markus Husmann von der Verteidigung ist klar: «Dieses Urteil hat eine grundlegende Bedeutung.» Denn es zeige, dass die Luzerner Behörden unverhältnismässig stark gegen Demostranten vorgehe.

Die Stadt und die Staatsanwaltschaften nehmen noch nicht weiter Stellung zum Gerichtsentscheid. Man überlege sich aber, das Urteil weiterzuziehen.

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