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Zentralschweiz Stanserhorn: Lawinentod hätte verhindert werden können

Ein Mitarbeiter der Stanserhorn-Bahn hätte den Lawinentod eines Baggerführers 2012 verhindern können. Das Obergericht Nidwalden hat ihn der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Ein ebenfalls angeklagter Forstwart wurde freigesprochen.

Das Kantonsgericht hatte im September 2013 die beiden Beschuldigten freigesprochen. Der Staatsanwalt zog das Urteil an das Obergericht weiter und erhielt nun teilweise Recht. Das Obergericht kam zum Schluss, dass sich der Sicherheitsverantwortliche der Stanserhornbahn pflichtwidrig verhalten habe. Seine Kommunikation zur Lawinengefahr sei ungenügend gewesen.

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Reaktionen zum Urteil (16.04.2014)
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Der Sicherheitsverantwortliche habe nicht sichergestellt, dass die mit den Bauarbeiten an der Bahn beschäftigten Personen rechtzeitig informiert würden. Das Obergericht sprach den Sicherheitsverantwortlichen deshalb der fahrlässigen Tötung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 135 Franken.

Zwei Lawinen an derselben Stelle

Das Lawinenunglück geschah am 24. Februar 2012 am Stanserhorn zwischen Bluematt und Chalcherli. Der 33-jährige Baggerführer war dort mit zwei anderen Arbeitern daran, eine Zufahrtsstrasse zu einem Masten zu räumen, welcher am Vortag von einer Lawine verschüttet worden war. Zwei Lawinenbeobachter überwachten den Hang.

Am selben Ort wie am Vortag löste sich erneut eine Lawine. Der Baggerführer wurde erfasst und verschüttet. Über eine Stunde später konnte er geborgen werden. Der Arbeiter starb kurz darauf im Spital.

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