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Zentralschweiz Stanserhorn: Urteil zum Lawinenunglück wird aufgehoben

Das Bundesgericht rügt das Nidwaldner Obergericht: Die Nidwaldner Richter hätten in diesem Fall verschiedene Punkte ungenügend geklärt. Ausserdem hätten sie den verurteilten Sicherheitschef der Stanserhorn-Bahn zu wenig angehört. Das Obergericht muss den Fall nun neu beurteilen.

Die Vorgeschichte

  • Das Lawinenunglück geschah am 24. Februar 2012.
  • Der Baggerführer war daran, eine Zufahrtsstrasse zu einem Masten der neuen Cabrio-Bahn aufs Stanserhorn zu räumen. Sie Strasse war am Vortag von einer Lawine verschüttet worden.
  • Während der Arbeiten wurde der Baggerführer von einer erneuten Lawine erfasst und verschüttet. Der Arbeiter starb kurz darauf im Spital.
  • Dem Sicherheitschef der Stanserhorn-Bahn wurde vorgeworfen, er hätte den Lawinenniedergang vorhersehen müssen.

Urteil wird aufgehoben

Das Nidwaldner Obergericht hat den Kadermitarbeiter und Sicherheitsverantwortlichen der Stanserhorn-Bahn zu einer Geldstrafe von gut 24'000 Franken auf Bewährung verurteilt, wegen fahrlässiger Tötung. Die Stanserhorn-Bahn wehrte sich für ihren Kadermann bis vor Bundesgericht und bekam jetzt Recht.

Audio
Teilerfolg vor Bundesgericht für Stanserhornbahn (20.07.2015)
02:22 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 22 Sekunden.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut. Es kritisiert vor allem die Beweisführung des Nidwaldner Obergerichts. Konkret vermissen die Bundesrichter Informationen zum Lawinenbulletin für den Unglückstag; oder zum Gutachten des Schnee- und Lawinenforschungsinstituts in der Sache. Wegen der «fehlenden rechtlichen Ausführungen lässt sich das vorinstanzliche Urteil nicht überprüfen», schreibt das oberste Gericht. Ausserdem sei das Gericht auf wichtige Einwände des Sicherheitschefs nicht eingegangen. Deshalb werde das Urteil aufgehoben und an das Nidwaldner Obergericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen.

Die Verantwortlichen der Stanserhorn-Bahn nehmen das Urteil des Bundesgericht mit Genugtuung zur Kenntnis. «Das ist ein Teilerfolg», kommentierte Verwaltungsratspräsident Heinz Keller das Urteil auf Anfrage.

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