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Zentralschweiz Startschuss für die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde

Ab dem 1. Januar 2013 sind neu nicht mehr die Gemeinden zuständig, wenn eine Person einen Beistand braucht, sondern die neue Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Der Bund hat eine entsprechende Gesetzesänderung erlassen.

Bis jetzt musste man sich an die Gemeindebehörden wenden, wenn man das Gefühl hatte, dass eine Person Hilfe benötigt. Neu ist ab dem nächsten Jahr die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde dafür zuständig. Ein Gremium mit Fachleuten wie Sozialarbeiter, Juristen und Psychologen beurteilt jeden Fall einzeln und entscheidet dann individuell, welche Hilfe nötig ist.

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Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern-Land (Anna Frei, 19.12.12)
02:53 min
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«Dank dieses Fachgremiums können wir neu massgeschneiderte Hilfen anbieten. Wer sein Portemonnaie nicht im Griff hat, bekommt einen Beistand, der die Finanzen regelt, und wird nicht gleich in allen Lebensbereichen für unmündig erklärt», sagt Elisabeth Scherwey, Präsidentin der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern-Land, gegenüber dem Regionaljournal.

Gemeinden befürchten Mehrkosten

Im Kanton Luzern sind die 87 Gemeinden auf 7 Behörden aufgeteilt. Diese Neustrukturierung und Ausgliederung, die der Bund beschlossen hat, kostet die Gemeinden mehr Geld als bisher. «Wir bezahlen pro Jahr mindestens 50'000 Franken mehr. Das ist für eine kleine Gemeinde wie Nebikon sehr viel Geld», sagt Erich Leuenberger, Gemeindeamman von Nebikon, gegenüber dem Regionaljournal.

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Gespräch Gemeindeamman Nebikon (Anna Frei, 19.12.12)
02:24 min
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Auch, dass die Beurteilung der einzelnen Fälle anonymisiert und von den Gemeinden weggenommen wurde, sei ein Nachteil, so Leuenberger weiter. Die Gemeinden würden ihre Bewohner besser kennen und könnten so besser reagieren, wenn ein Beistand nötig werde. Man wolle die neue Behörde genau beobachten und wenn nötig auf Kantonsebene Vorstösse machen.

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