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Steuerbefreiung ade Luzerner Konzerthaus «Schüür» muss neu Gewinnsteuern abliefern

Das Kantonsgericht entscheidet: Die Steuerbefreiung für das Konzerthaus «Schüür» wird teilweise aufgehoben.

Seit 20 Jahren gehört das Konzerthaus Schüür zu den steuerbefreiten Organisationen. Das Kantonsgericht entzieht dem Konzerthaus diesen Status zumindest teilweise. Konzerte mit etablierten Künstlerinnen und Künstlern und Parties sollen künftig besteuert werden. Diese gehörten nicht zum gemeinnützigen Auftrag des Hauses.

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Björn Berendonk, Präsident des Vereins Konzertzentrum «Schüür» zur aktuellen Situation
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 07.07.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 27 Sekunden.

Signalwirkung befürchtet

Die «Schüür»-Verantwortlichen bedauern den Gerichtsentscheid. Der administrative Mehraufwand stehe in keinem Verhältnis zum Betrag, den der Kanton dadurch einnehmen könne. Es gehe um «ein paar tausend Franken» Steuern, sagt «Schüür»-Vereinspräsident Björn Berendonk gegenüber von Radio SRF. Man akzeptiere aber das Urteil. Bei der «Schüür» wird befürchtet, dass dieses Urteil Signalwirkung auf andere Kulturinstitutionen mit Steuerbefreiung haben könnte. Die Rede ist vom «Sedel», dem «Neubad» und auch dem Jugendradio «3fach».

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