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Steuern begleichen in Kryptowährungen? Die Reaktionen sind verhalten
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 03.09.2020. Bild: Keystone
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Steuern zahlen mit Bitcoin Kanton Zug akzeptiert Kryptowährungen bei Steuern

Zugerinnen und Zuger können ihre Steuern ab Februar 2021 in Bitcoin oder Ether bezahlen.

Zug sieht sich gerne als Vorreiter-Kanton in Sachen neue Technologien. Zahlreiche Firmen und Start-up's aus der Krypto- und Fintech-Branche haben sich in den vergangenen Jahren im Kanton angesiedelt – alles Unternehmen, die sich vorgenommen haben, an der Zukunft von digitalen Währungen und der Finanzbranche zu arbeiten.

Es passt darum, dass es der Kanton nun ermöglicht, die Steuern ab kommendem Jahr auch in den beiden Kryptowährungen Bitcoin und Ether an die Steuerverwaltung zu überweisen.

«Natürlich ist das auch eine Image-Aktion»

Wobei der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler einräumen muss, dass es dabei schon auch ums Marketing gehe. «Das ist natürlich auch eine Image-Aktion. In Zug ist ein grosser Teil der Fintech-Branche beheimatet, es ist daher wichtig, dass wir da Hand bieten und uns neuen Technologien nicht verschliessen», sagt er.

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Zuger Steuerverwaltung nimmt neu Bitcoin & Co. entgegen
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 03.09.2020. Bild: Keystone
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Allerdings habe es aus dem Kreis der neu angesiedelten Unternehmen durchaus Anfragen gegeben, ob sie die Steuern in einer Kryptowährung begleichen könnten. Das Bedürfnis sei also gegeben – auch wenn es vorerst wohl nicht riesig sein werde, sagt Tännler.

Das Angebot richte sich denn in erster Linie auch nicht an die gewöhnlichen Steuerzahlerinner und Steuerzahler, sondern an Firmen und allenfalls Angestellte von Fintech-Unternehmen.

Kein Wechselkurs-Risiko für den Kanton

Das Verfahren ist für Steuerpflichtige einfach: Sie füllen wie bisher ihre Steuererklärung aus, beantragen bei der Steuerverwaltung aber die Begleichung der Steuerschuld in Bitcoin oder Ether. Daraufhin erhalten sie einen QR-Code, mit dem sie die Zahlung auslösen können.

Ein Wechselkurs-Risiko bestehe für den Kanton dabei nicht, sagt Finanzdirektor Heinz Tännler: Der Steuerpflichtige bezahle zwar in Bitcoin, der Kanton erhalte den geschuldeten Betrag aber in Schweizer Franken. «Das Wechselkurs-Risiko trägt der Steuerpflichtige», sagt Tännler. «Wenn er zu einem Zeitpunkt bezahlt, in dem Krypto-Kurs tief ist, muss er einfach mehr bezahlen, um den Gegenwert in Schweizer Franken zu erreichen.»

Diesen Herbst laufen noch letzte Feldversuche, ab Februar sollen Privatpersonen und Firmen die Steuern per Kryptowährung bezahlen können – vorerst bis zu einem Forderungsbetrag von bis zu 100'000 Franken.

Regionaljournal Zentralschweiz, 03.09.2020, 12:03 Uhr;

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