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Zentralschweiz Strafanzeige gegen Bruno Frick beschäftigt Kantonsgericht

Das Schwyzer Kantonsgericht muss entscheiden, wie es mit den Strafanzeigen gegen ex-CVP-Ständerat Bruno Frick sowie einen Arbeitskollegen weitergeht. Gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft, kein Strafverfahren zu eröffnen, sind beim Gericht Beschwerden eingegangen.

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Heute im «Regionaljournal» um 17:30 Uhr auf Radio SRF 1.

Die Beschwerden im Fall von Frick und seines Kollegen seien am Dienstag eingetroffen, sagte eine Sprecherin des Kantonsgerichts Schwyz am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Eingaben würden nun geprüft, ehe das Gericht über die Beschwerden entscheide, sagte sie.

Ein ehemaliger Geschäftspartner reichte 2011 Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Bruno Frick und einen Kollegen ein. Er warf ihnen im Zusammenhang mit ihrem Mandat bei der Ausserschwyzer Beteiligungsfirma Buechli Holding AG von Juni 1997 bis März 1999 unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Frick und sein Kollege weisen die Vorwürfe zurück.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft kam nach Abklärungen am 19. Juli 2013 zum Schluss, dass den beiden Männern weder eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung, noch eine Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht vorgeworfen werden könne. Die Behörde entschied, kein Strafverfahren zu eröffnen.

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