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Zentralschweiz Tourismusgesetz kommt im Nidwaldner Landrat gut an

Im Kanton Nidwalden wird die Kurtaxe durch eine Tourismusabgabe ersetzt. Dies sieht das neue Tourismusförderungsgesetz vor, das der Landrat am Mittwoch in erster Lesung mit 53 zu 1 Stimmen beschlossen hat.

Mit diesem Beschluss stehen die Chancen gut, dass Nidwalden nach einem 17 Jahre dauernden Ringen ein modernes Gesetz zur Förderung des Tourismus erhält. Mit dem neuen Gesetz wird eine umsatzabhängige Tourismusabgabe die bisherige Kurtaxe in den Gemeinden ersetzen.

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Nidwaldner Tourismusgesetz auf gutem Weg (25.11.2015)
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Die Gemeinden sollen die Förderung des Tourismus zu einem grossen Teil selber gestalten. Abgabepflichtig in den Gemeinden sind Beherbergungs- und Restaurationsbetriebe, Ferienhausbesitzer und Transportunternehmen. Der Kanton übernimmt übergeordnete Aufgaben und das Basis-Marketing. Die Zentralbahn, Postautolinien, die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee und der Bürgenstock zahlen dem Kanton direkt eine Abgabe, weil sich ihre Leistungen über mehrere Gemeinden erstrecken.

Sonderfall Bürgenstock

Der Bürgenstock erhält einen Sonderstatus, weil das Bürgenstock Resort von grosser Bedeutung sei. Die dortigen Hotelbetriebe haben weiterhin das Recht, eine Kurtaxe, deren Höhe pro Hotelstern berechnet wird, zu erheben. Zudem entrichten sie die kantonale Abgabe.

Die Grünen störten sich an dieser Sonderregelung, der Rat hielt an dieser aber fest.

Zudem vermissten sie im Gesetz einen Hinweis auf den Natur- und Heimatschutz, drangen mit einem diesbezüglichen Antrag aber nicht durch. Keinen Erfolg hatten sie zudem mit ihrem Antrag, kleine Beherbergungsbetriebe, die keine Mehrwertsteuer zahlen müssen, von der Tourismusabgabe zu befreien.

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