Mit dem neuen Gesetz muss nun vor jeder Abstimmung und vor allen Wahlen das Budget und die entsprechende Schlussrechnung offengelegt werden. Dies machen die Parteien für die eigene Buchhaltung zwar bereits jetzt, es werde künftig aber aufwändiger, sagt CVP-Präsident Bruno Beeler: «Unsere internen Budgets kommen natürlich viel einfacher daher. Künftig müssen die eine bessere Falle machen.»
Das Argument «Aufwand» lässt SP-Präsident Andreas Marty nicht gelten: «Das ist doch kein zusätzlicher Aufwand. Jeder Dorfverein hat ein Budget und eine Schlussrechnung und könnte diese auch publik machen.»
Auch Ämter müssen angegeben werden
In der Pflicht sind nicht nur die Parteien, sondern auch der Kanton Schwyz. Er muss die Daten der Parteien in eine Form bringen, die für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf ersichtlich ist. Der zuständige Regierungsrat André Rüegsegger denkt dabei an ein Online-Register. «Wir müssen aber auch noch Personal haben, welches diese Register betreut.»
Beim neuen Transparenzgesetz geht es allerdings nicht nur um das Finanzielle, sondern auch darum, dass allfällige Kandidatinnen und Kandidaten ihre Interessenverbindungen und Ämter offenlegen.
Nun können wir bestraft werden, wenn einer vergisst anzugeben, dass er beim Chüngalizüchter-Verein ist.
André Rüegsegger glaubt nicht daran, dass es zu solchen Situationen kommen wird. «Es ist ja nicht jede Mitgliedschaft in irgendeinem Verein relevant und somit deklarationspflichtg.»
SP/JUSO prüft Gang vors Bundesgericht
Das neue Gesetz ist noch nicht rechtskräftig - noch gilt es, die Beschwerdefrist abzuwarten. Die SP überlegt sich, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Denn:
Das Gesetz entspricht nun gar nicht den Forderungen, welche bei der Transparenz-Initiative gefordert wurden!
Es ist also nicht sicher, ob das neue Transparenzgesetz bei den Gesamterneuerungswahlen im Kanton Schwyz im nächsten Frühling schon gültig ist.