Zum Inhalt springen

Header

Audio
Luzerner Regierung will neue Regeln bei Alimenten
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 04.01.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 58 Sekunden.
Inhalt

Unterhaltsbeiträge für Kinder Bezahlen Ex-Partner nicht, sollen Gemeinden eher einspringen

Trennen sich Eltern, wird genau festgelegt, wie der Vater oder die Mutter ihre Kinder danach finanziell unterstützen müssen. Bezahlt ein Elternteil Unterhaltsbeiträge nicht oder zu spät, springen die Wohngemeinden der Kinder ein und schiessen die Beiträge vor. Allerdings nicht in jedem Fall.

Nicht alle profitieren

Im Kanton Luzern gilt das nämlich nur, wenn Elternteile eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Für Alleinerziehende mit einem Kind liegt diese bei 43'000 Franken. Verdienen sie mehr, entfällt der Anspruch. Das kann zur Folge haben, dass Alleinerziehende weniger Geld zur Verfügung haben, auch wenn sie mehr arbeiten gehen. Nämlich dann, wenn die Gemeinde ihnen die Alimente nicht mehr vorschiesst, weil sie mehr verdienen und damit die Einkommensgrenze überschreiten. Dieser Systemfehler soll nun korrigiert werden.

Gesetz soll angepasst werden

Die Luzerner Regierung schickt eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. Konkret möchte sie eine Teilbevorschussung möglich machen. Liegt der Lohn von Alleinerziehenden über der Einkommensgrenze, sollen die Gemeinden künftig zumindest einen Teil des Geldes vorschiessen müssen. Wie viel Geld die Gemeinden bezahlen sollen, hängt vom Lohn des Elternteils ab.

«Arbeit muss sich lohnen»

Davon würden vor allem Alleinerziehende profitieren, die in Teilzeit arbeiteten, schreibt die Luzerner Regierung. Die zusätzlichen Leistungen kämen etwa 200 Kindern und Jugendlichen zugute. Es gehe aber auch darum, für Elternteile Anreize zu schaffen, um mehr zu arbeiten. Die geplante Gesetzesänderung löse den Grundsatz «Arbeit muss sich lohnen» ein.

Höhere Kosten für Gemeinden

Für die Wohngemeinden würde eine Gesetzesänderung einen Mehraufwand von 400'000 bis 500'000 Franken pro Jahr bedeuten. Beim Kanton rechnet man aber damit, dass sie im Gegenzug mehr Steuern einnehmen würden und weniger für Sozialleistungen aufbringen müssten. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. April 2019.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel