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Zentralschweiz Uri verfügt Marschhalt bei E-Voting

Der Urner Regierungsrat hat beim E-Voting einen Marschhalt verfügt, wie die Standeskanzlei am Dienstag mitteilte. Er hat einen Vertrag mit dem Kanton Genf vorerst nicht unterschrieben.

In den vergangenen Monaten hat der Kanton Uri zusammen mit dem Kanton Genf und der Bundeskanzlei einen Zusammenarbeitsvertrag ausgearbeitet. Dieser werde zurzeit nicht unterschrieben, teilte die Standeskanzlei am Dienstag mit.

Beim E-Voting geht es vorerst um einen Pilotbetrieb, der auf Auslandschweizer beschränkt ist. Der Kanton Genf verfügt bereits über ein solches Abstimmungssystem, allerdings waren dort im Juli Sicherheitsprobleme aufgetreten. Grund des Marschhaltes sei, dass Genf die Termine für erste Tests im November nicht einhalten könne, heisst es auf Anfrage von Radio SRF.

Der Regierungsrat will bis Ende Jahr entscheiden, ob und mit

welchem Abstimmungssystem erste E-Voting-Tests durchgeführt werden

sollen.

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