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Stimmrechtsbeschwerde Urner Kantonsbahnhof wird Fall fürs Bundesgericht

Die angekündigte Stimmrechtsbeschwerde gegen den Ausbau des Bahnhofs Altdorf zum Kantonsbahnhof wird Tatsache. Eine übergemeindliche Gruppierung will, dass das Volk das letzte Wort hat. Die Regierung hat vorsorglich einen Abstimmungstermin für den 2. Juli 2017 angesetzt.

Der Urner Landrat hatte Mitte März einem Kredit von knapp elf Millionen Franken für den Ausbau des Bahnhofs Altdorf zum Kantonsbahnhof abschliessend gutgeheissen. Der Entscheid war mit 59 zu 0 Stimmen (zwei Enthaltungen) deutlich.

Eine übergemeindliche Gruppierung will diesen Entscheid vor Bundesgericht anfechten. Sie hat am Freitag mitgeteilt, dass sie die angekündigte Stimmrechtsbeschwerde definitiv beim höchsten Gericht einreicht. Die Beschwerdeführer sind gemäss Mitteilung Bürger und Gemeindevertreter aus Flüelen, Altdorf, Schattdorf, Seedorf, Erstfeld, Silenen und Realp. «Wir wollen, dass auch Privatpersonen, Nichtpolitiker oder Nichtverwalter die Möglichkeit zur Mitsprache an der Entwicklung unseres Kantons haben», heisst es in der Mitteilung.

Volksabstimmung am 2. Juli

Die Urner Regierung will verhindern, dass die Beschwerde das Grossbauprojekt verzögert und die Investoren verunsichert. Sie beantragt deshalb dem Parlament, den Kredit über 10,87 Millionen Franken dem Volk an der Urne vorzulegen. Die Volksabstimmung soll am 2. Juli stattfinden. Die Regierung hofft, dass die Beschwerde damit gegenstandslos wird.

Die Bauarbeiten in Altdorf sollen im Herbst 2019 beginnen. Die SBB, der Kanton Uri und die Gemeinde Altdorf wollen den Bahnhof für insgesamt 55 bis 60 Millionen Franken ausbauen. Ab Ende 2021 soll Altdorf Urner Verkehrsdrehscheibe werden.

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