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Polizeikader prozessiert gegen seinen Arbeitgeber
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 05.11.2018.
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Urner Kantonspolizei Knatsch um Wohnsitz – Kaderangstellter geht vor Bundesgericht

Muss der Chef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei Uri auch dort wohnen oder darf er in der Stadt Luzern zu Hause sein? Diese Frage muss das Bundesgericht klären. Wie das Urner Obergericht eine Meldung der Urner Zeitung bestätigt, zieht der betroffene Kaderangestellte seinen Fall weiter an die oberste Gerichtsinstanz im Land.

Dies, nachdem das Urner Obergericht entschieden hatte, dass der betroffene Polizist seinen Wohnsitz im Kanton Uri haben muss. Das Gericht gab damit einer Verfügung der Urner Sicherheitsdirektion recht. Die Direktion hatte sich dabei auf die Personalverordnung und das Polizeigesetz berufen.

Der Chef der Urner Bereitschafts- und Verkehrspolizei wiederum sagt, bei seiner Anstellung im Jahre 2014 sei ein Wohnsitz im Kanton Uri nicht verpflichtend vereinbart worden. Ausserdem könne er von seinem Wohnort in der Stadt Luzern wie verlangt innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein.

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