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Ergänzungsleistungen für Heimbewohner: Luzern zahlt zu wenig
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 24.01.2020. Bild: Keystone
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Urteil des Kantonsgerichts Kanton Luzern zahlt zu wenig an Heimaufenthalt

Ein betagter Heimbewohner bekommt Recht: Der Kanton muss seine Ergänzungsleistungen erhöhen.

Der Kanton Luzern begrenzt die Ergänzungsleistungen von Heimbewohnern zu stark – und verstösst damit gegen Bundesrecht, weil den Heimbewohnern so die Abhängigkeit von der Sozialhilfe droht: Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Kantonsgericht.

Betagter kritisiert zu tiefe Ergänzungsleistungen

Das Gericht hiess die Beschwerde eines Heimbewohners teilweise gut, wie es am Freitag mitteilte. Der Betagte erhielt zur Deckung des Existenzbedarfs zwar Ergänzungsleistungen; allerdings kritisierte er, dass diese zu tief angesetzt seien – sein bescheidenes Vermögen würde rasch aufgebraucht sein und er ein Sozialfall werden.

Der Hintergrund: Das Heim, in dem der Mann lebt, verlangt für die Unterkunft im Einzelzimmer und die Hotellerie eine Tagespauschale von 168 Franken. Der Kanton anerkannte bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen aber nur eine maximale Taxe von 140 Franken. Der Betagte muss somit 28 Franken pro Tag selbst bezahlen – was im Jahr über 10'000 Franken macht.

Gericht verlangt höhere Beiträge

Das Kantonsgericht weist den Kanton nun an, seine Ergänzungsleistungen für den Mann zu erhöhen. Die Luzerner Regelung sei nicht bundesrechtskonform. Das Gericht verlangt, dass dem Heimbewohner die volle Tagestaxe angerechnet wird, allerdings nicht für ein Einzel-, sondern nur für ein Doppelzimmer. Die Taxe dafür beträgt 158 Franken.

Mann lebt nicht in einem überteuerten Heim

Gemäss Bundesrecht stehen die Kantone in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht zur Sozialhilfeabhängigkeit führt. Sie dürfen zwar durchaus die Kostenübernahme begrenzen, um zu verhindern, dass überhöhte Kosten oder Luxusheime finanziert würden. Der betreffende Mann lebe allerdings nicht in einem teuren Heim.

Die Luzerner Kantonsregierung hat sich zum Urteil noch nicht geäussert. Man wolle es nun analysieren und dann das weitere Vorgehen festlegen, liess er lediglich verlauten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bis zu 3000 Personen betroffen

Möglicherweise hat es aber Auswirkungen auf zahlreiche weitere Betagte, die in Heimen leben. Die Anwaltskanzlei, die den Heimbewohner vor Gericht vertrat, geht davon aus, dass mehr als 3000 Personen zu tiefe Ergänzungsleistungen erhalten. Sie alle könnten eine Beschwerde einreichen. Die Kanzlei rät allen Heimbewohnern, die Ergänzungsleistungen beziehen – oder ganz knapp gerade nicht dazu berechtigt sind – auf ihre Ausgleichskasse zuzugehen und eine Neuberechnung zu verlangen.

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