Zum Inhalt springen

Header

Audio
«Wir sehen nur geringe Chancen bei einem Weiterzug»
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 19.11.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 28 Sekunden.
Inhalt

Verkehrsverbund Luzern ÖV-Verband zieht Rechtsstreit mit Shoppingcenter nicht weiter

Der Verkehrsverbund akzeptiert, dass sich das Emmen Center nicht an Kosten für den ÖV beteiligen muss.

Das Emmen Center muss sich definitiv nicht an den Kosten beteiligen, die dem Verkehrsverbund Luzern VVL entstehen, wenn er Besucherinnen und Besucher direkt vor das Center fährt. Der Verkehrsverbund zieht ein Urteil des Luzerner Kantonsgerichts nicht an das Bundesgericht weiter. Die Erfolgsaussichten bei einem Weiterzug seien sehr klein, sagt VVL-Mediensprecher Romeo Degiacomi gegenüber SRF News.

Wir erachten unsere Erfolgsaussichten bei einem Weiterzug als sehr klein.
Autor: Romeo Degiacomi VVL-Mediensprecher

Damit ist klar, dass auch fünf andere Einkaufszentren vorderhand nicht dafür zahlen müssen, dass die Kunden mit dem ÖV direkt vor die Geschäfte fahren können. Anders sieht es bei der Mall of Switzerland in Ebikon und der Ikea-Filiale Rothenburg aus. Dies sind neue Center, für welche extra neue Buslinien eingeführt oder bestehende Linien verlängert wurden. Für diese Leistungen des Verkehrsverbunds wurden denn auch verbindliche Verträge abgeschlossen.

Verkehrsverbund wollte Geld von den Centern

Der Verkehrsverbund Luzern, der im Kanton Luzern den öffentlichen Verkehr organisiert, hatte das Einkaufszentrum 2015 verpflichtet, für 2016 bis 2019 jährlich 196'000 Franken zu zahlen. Begründet wurde dies damit, dass wegen des grossen Verkehrsaufkommens, das das Emmen Center mit seinen 80 Geschäften verursache, besondere Massnahmen nötig seien.

Das Einkaufzentrum erhob dagegen Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat. Dieser hiess die Beschwerde 2018 zwar teilweise gut, erhöhte aber den Jahresbetrag auf 306'335 Franken. Das Einkaufszentrum zog diesen Entscheid an das Kantonsgericht weiter und erhielt dort Recht.

Das Gesetz ist nicht konkret formuliert

Geregelt ist die umstrittene Kostenbeteiligung von Einrichtungen wie Einkaufszentren in einem Artikel des kantonalen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr. Das Kantonsgericht urteilte, dass dieser Gesetzesartikel gegen die Verfassung verstosse. Die Bemessungsgrundlage sei nicht hinreichend bestimmt. Die Formulierung im Gesetz sei so offen, dass die Höhe der Abgabe nicht anhand verfassungsrechtlicher Prinzipien überprüft werden könne.

Die Politik muss hier nochmals über die Bücher.
Autor: Romeo Degiacomi Mediensprecher Verkehrsverbund Luzern

Damit liege der Ball jetzt wieder bei der Politik, sagt VVL-Mediensprecher Romeo Degiacomi gegenüber SRF News: «Es war ein Auftrag der Politik, dass wir solche Abgaben einfordern.» Jetzt habe man bemerkt, dass das Gesetz zu wenig griffig sei und man nochmals über die Bücher müsse.

Im Gesamten rechnete der VVL mit Beiträgen von rund 450'000 Franken von den Einkaufszentren. Dass dieses Geld nun fehle, habe keinen Einfluss auf das ÖV-Angebot. Der Verkehrsverbund habe dieses Geld nicht budgetiert, sagt Romeo Degiacomi.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel