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Gerichtsentscheid Verwaltungsgericht gibt Energiezentrum in Haltikon grünes Licht

Die Beschwerde gegen das geplante Holzheizkraftwerk auf dem Areal der Schilliger-Holz AG in Haltikon bei Küssnacht ist vom Schwyzer Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Die Einsprecher können ihr Urteil noch bis an das Bundesgericht weiterziehen.

«Das Verwaltungsgericht gibt uns in seinem 54-seitigen Urteil Recht. Das Projekt ist umweltfreundlich, generiert keine Geruchs- und Schadstoffemissionen und entspricht der Energiestrategie des Bundes und des Kanton Schwyz. Wir sind sehr zufrieden», sagt Urs Rhyner, Leiter Strategie bei Agro Energie Rigi, gegenüber Radio SRF.

Geplant ist ein Holzheizkraftwerk, welches für 8'000 Haushalte Ökostrom und für 6'000 Fernwärme produziert. Kosten soll das ganze Projekt über 80 Millionen Franken, das Geld kommt von privaten Investoren. Davon profitieren sollen die Gemeinden Küssnacht, sowie auch die Luzerner Gemeinden Greppen, Adligenswil und Udligenswil.

Weiterzug ans Bundesgericht wird geprüft

Udligenswil und eine Anwohnergruppe haben zuerst bei der Regierung des Kanton Schwyz und später beim Schwyzer Verwaltungsgericht Einsprachen gemacht. Das Projekt sei zu gross, nicht umweltfreundlich und verursache Schadstoff- und Geruchsemissionen. Die Regierung, sowie nun auch das Verwaltungsgericht haben die Beschwerden in allen Punkten abgewiesen.

Die Gemeinde Udligenswil will zum Urteil des Verwaltungsgerichtes noch keine Stellung nehmen. Sie prüft zusammen mit der Anwohnergruppe einen Weiterzug an das Bundesgericht. Falls das Urteil akzeptiert wird, will die Agro Energie Rigi noch im Herbst mit dem Bau des Energiezentrums in Haltikon starten.

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