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Luzerner Kantonsrat Verzögerung bei Reform der Schuldenbremse

Der Kantonsrat hat der Revision der Schuldenbremse zugestimmt, aber einige Punkte gehen nochmals an die Kommission.

Der Luzerner Kantonsrat hat nach erster Lesung einer Revision der Schuldenbremse mit 62 zu 42 Stimmen bei 7 Enthaltungen gutgeheissen.

In wichtigen Punkten drückte sich das Parlament noch vor einem Entscheid und wies diese zur vertieften Vorbereitung an die vorberatende Kommission zurück.

Ziel der neuen Schuldenbremse ist gemäss Regierung nicht mehr die generelle Vermeidung von Schulden, sondern ein tragbares Schuldenniveau. Damit soll die Investitionsfähigkeit des Kantons erhalten werden. Wie gross dieses Konto beim Start der Schuldenbremse im 2018 sein soll, hat der Kantonsrat noch nicht entschieden.

Umstrittene Notbremse

Die Regierung schlägt 100 Millionen Franken vor, was verschiedentlich als zu knapp kritisiert wurde. Die SP beantragte ein Startkapital von 250 Millionen Franken. Das Parlament beauftragte die vorberatende Kommission, auf die zweite Lesung hin eine Lösung auszuarbeiten.

Umstritten war im Rat die von der Regierung vorgeschlagene Notbremse. Fällt das Ausgleichskonto in der Jahresrechnung unter Null, müsste demnach der Kanton seine Ausgaben auf die unerlässlichen Ausgaben beschränken. Weil es um ein Kernelement der neuen Schuldenbremse geht, wollte der Kantonsrat nicht ohne erneute Diskussion entscheiden, ob er diese Notbremse im Gesetz belassen, streichen oder modifizieren wolle. Er wies den umstrittenen Artikel deswegen an die vorberatende Kommission zur vertieften Diskussion zurück.

Umstritten war im Parlament ferner ein Antrag der Regierung, die neue Schuldenbremse, die 2018 in Kraft treten soll, bereits im ersten Jahr zu lockern. Auch der Vorschlag der Regierung, die neue Schuldenbremse bereits im ersten Jahr zu lockern, wies das Parlament zurück.

Referenden gegen Steuerfuss sollen seltener werden

Ab 2018 soll das Budget jeweils schon im Oktober und nicht erst im Dezember beschlossen werden soll. Damit soll vermieden werden, dass der Kanton wie 2017 wegen eines Referendums gegen den Steuerfuss während Monaten ohne Voranschlag bleibt und seine Staatstätigkeit stark einschränken muss.

Der Kantonsrat sprach sich zudem im gleichen Zusammenhang mit 65 zu 43 Stimmen dafür aus, dass künftig weniger oft gegen den Steuerfuss das Referendum ergriffen werden kann. Heute kann jeder Steuerfuss, der über 1,6 Einheiten liegt, vor die Urne gebracht werden. Neu wird dies nur noch möglich sein, wenn ein Steuerfuss über 1,6 Einheiten liegt und erhöht wird.

Diese Lösung war nicht unumstritten. Die SVP wollte die bisherige Lösung beibehalten. Die GLP wollte das Steuerfussreferendum ganz abschaffen. Die SP beantragte, dass jede Veränderung des Steuerfusses dem fakultativem Referendum untersteht. Sie konnten sich aber nicht durchsetzen.

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