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Zentralschweiz Wahlbeschwerde gegen Zuger Wahlen wird abgewiesen

Gegen die Wahl des Kantonsparlamentes Zug vom 5. Oktober hatten die Piratenpartei Zentralschweiz und zwei Einzelpersonen Wahlbeschwerde erhoben. Beim Bundesgericht sind sie nun abgeblitzt.

Ohne diesen Entscheid aus Lausanne wären die Zuger Volksvertreter am Donnerstagmorgen nicht vereidigt worden und hätten ihre Arbeit auch nicht beginnen können.

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Piraten erleiden Schiffbruch (16.12.2014)
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Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass das im Zuger Wahlgesetz festgehaltene Quorum nicht gegen die Kantonsverfassung verstösst. Gemäss Praxis des Bundesgerichts liegt die zulässige Höhe für Quoren bei 10 Prozent. Die in Zug festgelegten Quoren liegen deutlich darunter.

Wer im Zuger Kantonsrat einen Sitz holen will, braucht auf Kantonsebene mindestens 3 Prozent der Stimmen oder aber mindestens 5 Prozent in einer Gemeinde. Dieses Ziel wurde von den Piraten und ihren drei Kandidaten am Wahlsonntag im Oktober klar verfehlt.

Die Piraten zeigten sich nach den Wahlen überzeugt, dass die Hürde verantwortlich für diesen Misserfolg war. Viele Wähler hätten sich ihre Stimme wohl nicht wegnehmen lassen wollen und statt den Piraten lieber eine Partei gewählt, welche die Hürde sicher schafft.

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