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Die Debatte im Kantonsrat zum Vorschlag der FDP
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 17.09.2018.
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Wahlgesetz bleibt unangetastet Luzerner Wahlen sollen nicht «effizienter» und «günstiger» werden

Der Zugang zu zweiten Wahlgängen soll im Kanton Luzern nicht beschränkt werden. So will es der Kantonsrat.

Das Kantonsparlament hat am Montag eine Motion von Irene Keller (FDP) mit 75 zu 15 Stimmen abgelehnt. Sie wollte für Kandidatinnen und Kandidaten eine Zehn-Prozent-Hürde einführen.

Konkret forderte Keller, dass in den zweiten Wahlgängen der Regierungs- und Ständerats-Wahlen nur noch die Kandidaten antreten dürfen, die im ersten Wahlgang zehn Prozent der Stimmen des absoluten Mehrs erreicht haben. Neue Kandidaten sollten nur noch dann zugelassen werden, wenn sie jemanden ersetzen, der im ersten Wahlgang diese Hürde geschafft hat.

«Jux-Kandidaten» verhindern

Keller wollte mit ihrem Vorschlag vor allem die Effizienz des Wahlprozederes steigern und die Kosten senken. Die Einschränkungen der Volksrechte seien minimal, erklärte sie. Dies, weil sie nur die «kleinste Minderheit» betreffen würden. Auch bei demokratischen Rechten sei gesunder Menschenverstand nötig, damit sie nicht überstrapaziert würden.

Alle anderen Fraktionen lehnten die Motion aber ab. Hier einige Voten aus der Debatte:

  • «Es geht um grundlegende Bürgerrechte. Das Parlament soll nicht die ökonomische, sondern die staatspolitische Brille aufsetzen», sagte CVP-Kantonsrat Robert Zurbriggen.
  • «Das demokratische System lebt von der Vielfalt», so SP-Kantonsrätin Sara Agner.
  • «Niemand will Jux-Kandidaturen. Sie sind aber auch kein Grund, das bewährte System in Frage zu stellen. Demokratie kostet und das muss es uns wert sein», argumentierte SVP-Kantonsrat Pirmin Müller.
  • «Die Zahl zweiter Wahlgänge kann auch anders reduziert werden, etwa mit einer anderen Berechnung des absoluten Mehrs oder indem man auf vorgedruckte Wahllisten verzichtet», so der Grüne Kantonsrat Hans Stutz.

Auch der Regierungsrat fand, dass es finanzielle Gründe nicht rechtfertigten, die für die Demokratie wichtigen politischen Rechte einzuschränken. Zudem würden mit Kellers Vorschlag nicht aussichtslose zweite Wahlgänge verhindert, sondern einzig chancenlose Kandidaturen.

Im Kanton Luzern ist auch im zweiten Wahlgang jede stimmberechtigte Person wählbar. Zulassungskriterien gibt es nicht. Der Regierungsrat gab der Motionärin insofern Recht, dass zweite Wahlgänge nicht zur Regel werden sollten. Erste Wahlgänge sollten nicht zu einer Qualifikationsrunde verkommen. Dies sei heute im Kanton Luzern teilweise der Fall.

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Markige Worte in der Debatte über die Bildungs-Initiative
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 17.09.2018.
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Schlagabtausch über Bildungs-Initiative

Auch die Abstimmung vom kommenden Sonntag über die Bildungs-Initiative gab am Montag im Rat zu reden: Die SP warf der Regierung vor, sie beschönige in der Abstimmungs-Broschüre die Qualität der Bildung im Kanton. In den Unterlagen ist zu lesen, diese sei an den Luzerner Schulen hoch und das sei auch in Zukunft so.

Diese Aussage ärgert SP-Kantonsrat Urban Sager. Schliesslich habe der Kanton in den letzten Jahren auch bei der Bildung gekürzt und gespart: Eine Woche Zwangsferien an Mittelschulen, Lehrpersonen, die bei gleichem Lohn länger arbeiten müssen oder grössere Klassen an den Berufsschulen - das seien nur ein paar Beispiele. Die Behauptung, die Qualität sei gut, sei deshalb unglaubwürdig, sagte Sager weiter.

Gegen diese Vorwürfe wehrte sich Bildungsdirektor Reto Wyss: Umfragen bei Maturandinnen und Maturanden zeigten, dass die Qualität im Luzerner Bildungswesen immer noch sehr gut sei. Ausserdem würden sich Lehrpersonen nicht alleine am Lohn orientieren. Das zeige sich daran, dass auf das neue Schuljahr hin sämtliche offene Stellen im Kanton hätten besetzt werden können – im Gegensatz zu anderen Deutschschweizer Kantonen.

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