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Raumplanung Luzern Wer neu oder verdichtet baut, soll dem Kanton mehr abgeben

Wenn ein Grundstück eingezont wird, erlebt dieses eine Wertsteigerung. Davon will die Luzerner Regierung 20 Prozent abschöpfen. Und: Auch bei Verdichtungen will der Kanton vom Mehrwert profitieren. Damit geht Luzern über das Minimum des Bundes hinaus.

  • Wenn ein Grundstück ein- oder umgezont wird, gewinnt es an Wert, ohne dass der Grundeigentümer etwas dafür getan hat
  • Der Bund schreibt nun neu vor, dass bei solchen Einzonungen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abgeschöpft wird.
  • Die Luzerner Regierung will diesen Mindestsatz übernehmen, diesen aber auch dann anwenden, wenn ein bereits bebautes Grundstück verdichtet wird und somit eine Wertsteigerung erfährt.
  • Dies schlägt die Luzerner Regierung vor im Rahmen der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.
  • Das revidierte Gesetz soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

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