Raumplanung Luzern - Wer neu oder verdichtet baut, soll dem Kanton mehr abgeben
Wenn ein Grundstück eingezont wird, erlebt dieses eine Wertsteigerung. Davon will die Luzerner Regierung 20 Prozent abschöpfen. Und: Auch bei Verdichtungen will der Kanton vom Mehrwert profitieren. Damit geht Luzern über das Minimum des Bundes hinaus.
Wenn ein Grundstück ein- oder umgezont wird, gewinnt es an Wert, ohne dass der Grundeigentümer etwas dafür getan hat
Der Bund schreibt nun neu vor, dass bei solchen Einzonungen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abgeschöpft wird.
Die Luzerner Regierung will diesen Mindestsatz übernehmen, diesen aber auch dann anwenden, wenn ein bereits bebautes Grundstück verdichtet wird und somit eine Wertsteigerung erfährt.
Dies schlägt die Luzerner Regierung vor im Rahmen der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.
Das revidierte Gesetz soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.
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