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Blick auf Sarnen vom Landenberg aus (Archiv).
Legende: Auch Grundstückbesitzer in Sarnen sollen Abgaben leisten bei Gewinnen durch Verdichtungen. SRF

Raumplanung Obwalden Mehrwertabgabe von Grundeigentümern auch bei Verdichtung fällig

In Obwalden sollen Grundeigentümer, deren Grundstücke durch Verdichtung an Wert gewinnen, einen Teil des Mehrwertes an die öffentliche Hand abtreten. Das schlägt die Obwaldner Regierung dem Parlament in der Botschaft zur Mehrwertabgabe vor.

  • Wenn Boden zu Bauland wird, gewinnt er an Wert. Ein Teil des Mehrwerts muss dem Staat bezahlt werden.
  • Obwalden will zusätzlich auch einen Teil des Mehrwerts abschöpfen, wenn Grundstücke verdichtet bebaut werden können
  • Mit den Zusatzeinnahmen sollen raumplanerische Arbeiten finanziert werden.
  • Die Vernehmlassung läuft bis Ende April.

Wenn Boden, der eingezont wird, neu als Bauland genutzt werden kann, gewinnt dieser erheblich an Wert, ohne dass der Eigentümer etwas dafür getan hat. Das Raumplanungsgesetz des Bundes sieht vor, dass mindestens 20 Prozent des Mehrwertes dem Staat abgeliefert werden muss.

Im Kanton Obwalden soll die Mehrwertabschöpfung bei Einzonungen auf das vom Bund vorgeschriebene Minimum von 20 Prozent beschränkt werden, teilt die Obwaldner Regierung mit.

Die Mittel sollen über einen Fonds primär für Entschädigungen bei Auszonungen eingesetzt werden. Da es aber kaum zu nennenswerten Einzonungen kommen dürfte, rechnet der Regierungsrat mit wenig Einzahlungen.

Zusätzliche Abschöpfung

Der Regierungsrat möchte aber auch zusätzlich eine Abschöpfung vornehmen. Wird etwa ein Bauernhaus aus dem bäuerlichen Bodenrecht entlassen, sollen ebenfalls 20 Prozent des Mehrwerts abgezweigt werden.

Neu sollen auch Wertgewinne, die aus einer inneren Verdichtung geschaffen werden, sollen der Abgabepflicht unterstellt werden. Der Regierungsrat schlägt vor, bei Umzonungen und Aufzonungen sowie bei Quartierplänen, die eine erhöhte Nutzung erlauben, 15 Prozent des Mehrwertes abzuschöpfen. Damit sollen ebenfalls die Kosten für die Planung der inneren Verdichtung gedeckt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 28. April 2017. Eingeführt werden muss die Mehrwertabgabe bis spätestens dem 1. Mai 2019.

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