- Wenn ein Grundstück ein- oder umgezont wird, gewinnt es an Wert, ohne dass der Grundeigentümer etwas dafür getan hat
- Der Bund schreibt nun neu vor, dass bei solchen Einzonungen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abgeschöpft wird.
- Die Luzerner Regierung will diesen Mindestsatz übernehmen, diesen aber auch dann anwenden, wenn ein bereits bebautes Grundstück verdichtet wird und somit eine Wertsteigerung erfährt.
- Dies schlägt die Luzerner Regierung vor im Rahmen der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.
- Das revidierte Gesetz soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.
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Raumplanung Luzern Wer neu oder verdichtet baut, soll dem Kanton mehr abgeben
Wenn ein Grundstück eingezont wird, erlebt dieses eine Wertsteigerung. Davon will die Luzerner Regierung 20 Prozent abschöpfen. Und: Auch bei Verdichtungen will der Kanton vom Mehrwert profitieren. Damit geht Luzern über das Minimum des Bundes hinaus.
peld/sda; Regionaljournal Zentralschweiz, 06.32 Uhr.