Eingereicht werden dürfen nur unveröffentlichte und auf Deutsch geschriebene Texte aus erster Hand. Dies teilt die Kulturbeauftragtenkonferenz Zentralschweiz mit. Ausser Theatertexte sind alle literarischen Formen möglich. Die Texte müssen bis zum 31. Juli 2013 eingereicht werden.
Die Jury kann in eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge in der Höhe vo je 5000 bis 25'000 Franken vergebebn, davon einen Beitrag von 5000 bis 10'000 für die gezielte Förderung eines Erstlingswerks.
Die Preisübergabe findet im Frühling 2014 statt. Die Zentralschweizer Kantone schreiben den Literaturwettbewerb alle zwei Jahre aus. Er findet jetzt zum achten Mal statt.