Die Anlage bietet Platz für maximal 50 Personen und soll ab Anfang September 2015 bezugsbereit sein. Weil sie schon im Jahre 2009 als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt wurde, fallen keine hohen Investitionskosten an, teilte der Kanton Zug am Donnerstag mit. Die Nutzung der Anlage ist auf sechs Monate befristet, mit einer allfälligen Option auf Verlängerung.
Beschäftigungsprogramm wird geprüft
Die Unterkunft wird während 24 Stunden betreut und überwacht und die Bewohner müssen sich an eine Hausordnung halten. So gilt unter anderem ein Zutrittsverbot zur Landwirtschaftlichen Schule und zum Hofladen. Ausserdem prüft der Kanton ein Beschäftigungsprogramm für die Asylsuchenden.
Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden mit einem Schreiben über die Nutzung der Zivilschutzanlage als Notunterkunft bereits informiert. Zusätzlich wird für die Chamer Bevölkerung am Mittwoch, 19. August 2015 eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden.