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Gesundheitskosten Zug stellt höhere Anforderungen an ausländische Ärzte

Im Kanton Zug gilt ab sofort eine Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte, die nicht mindestens drei Jahre an einer Weiterbildungsstätte in der Schweiz tätig waren. Damit soll das Kostenwachstum gedämpft werden.

Der Kanton Zug will keine neuen Zulassungen an ausländische Ärzte erteilen, die ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen. Dies betrifft Fachgebiete, in denen die Versorgungsdichte höher ist als in der übrigen Zentralschweiz, wie die Zuger Gesundheitsdirektion mitteilt.

Die Kosten für die Behandlungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie im ambulanten Bereich seien schweizweit massiv gestiegen. Davon betroffen sei auch der Kanton Zug. Dabei geht es zum Beispiel um die Eröffnung neuer Spezialpraxen, welche zusätzliche, kostspielige Leistungen anbieten.

Der Kanton Zug will die Zahl solcher Neueröffnungen durch Ärzte, welche ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, reduzieren. Sie stellt deshalb die Bedingung: Der Arzt oder die Ärztin muss mindestens drei Jahre an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte tätig gewesen sein. Dies soll helfen, den weiteren Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen. Der Zulassungsstopp für ausländische Ärzte gilt ab sofort bis zum 30. Juni 2019.

Ausnahmen im Notfall

Sollte es in einem bestimmten Bereich zu eine Unterversorgung kommen, können aber auch weiterhin Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung zugelassen werden. «Wenn zum Beispiel im Ägerital ein Hausarzt aufhört und kein Nachfolger gefunden wird, dann kann man eine Ausnahme machen», sagt Gesundheitsdirektor Martin Pfister.

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