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Zentralschweiz Zug will 12%-Gewinnsteuersatz für Unternehmen

Der Zuger Regierungsrat rechnet nicht damit, dass ihm die Unternehmenssteuerreform III ein Loch in die Kasse reissen wird. Der Gewinnsteuersatz für alle Unternehmen soll auf vergleichsweise tiefe 12 Prozent angesetzt werden. Das soll die Konzerne vom Wegzug abhalten.

Der Kanton Zug ist in der Schweiz - neben Basel - der beliebteste Schweizer Standort für gemischte Gesellschaften. Rund 1800 internationale Unternehmen mit tausenden von Arbeitsplätzen sind im Kanton ansässig.

Bisher wurden sie privilegiert behandelt und zahlten weniger Gewinnsteuer als Schweizer Unternehmen. Dem will die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ein Ende bereiten. Sie strebt einen einheitlichen Steuersatz für alle Unternehmen an.

An der unteren Grenze

Die Zuger Regierung will international wettbewerbsfähig bleiben. «Wir wollen verhindern, dass die gemischten Gesellschaften abwandern», sagte Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) am Montag. Der Gewinnsteuersatz soll deshalb möglichst tief, bei rund 12 Prozent, angesetzt werden. Diese Zahl sei die Untergrenze, die international noch akzeptiert werde.

Das bedeutet gleichzeitig eine Steuersenkung für Schweizer Unternehmen: Sie mussten im Kanton Zug bisher 14,6 Prozent abgeben. Was die Schweizer Unternehmen künftig weniger zahlen, soll von den höheren Steuern der rund 1800 gemischten Gesellschaften aufgefangen werden.

Geplant sind neben einem einheitlichen Steuersatz auch Abzüge für Patente und für Forschung und Entwicklung. Wie diese genau gestaltet werden, ist aber noch unklar.

Private sollen Reform nicht spüren

Finanzdirektor Heinz Tännler zeigt sich optimistisch, dass die Rechnung ungefähr aufgeht. Wichtig sei, dass die Steuerlast nicht von den Unternehmen zu den natürlichen Personen verschoben werde, sagte Tännler weiter. «Der private Steuerzahler soll die USR III nicht zu spüren bekommen.»

Die Rechnung geht aber nur auf, wenn die internationalen Konzerne wegen der Erhöhung des Gewinnsteuersatzes nicht abwandern. «In Sachen USR III gibt es noch viele Unsicherheiten», räumte Tännler ein. Es sei ein wenig Kaffeesatzlesen, was man hier mache. «Wichtig ist auch, was andere Kantone machen und was im Ausland passiert.»

Weil auf Bundesebene das Referendum gegen die USR III ergriffen wurde, muss das Volk über die Reform entscheiden. Wird sie gutgeheissen, soll die neue Unternehmensbesteuerung auf 2019 in Kraft gesetzt werden.

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