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Zentralschweiz Zuger Stadtrat Ivo Romer tritt per sofort zurück

Der Zuger Stadtrat Ivo Romer hat wie angekündigt am Dienstag seinen Rücktritt per sofort bekanntgegeben. Der Stadtrat begrüsst den Entscheid von Ivo Romer. Seine Nachfolge will die FDP am Mittwoch bekanntgeben.

Ivo Romer hält nach wie vor fest, dass die Anschuldigungen jeglicher Grundlage entbehren und seine Amtsniederlegung in keiner Weise ein Schuldeingeständnis darstellt. Auch die Stadtregierung hält fest, dass sich Ivo Romer als Stadtratsmitglied «nichts zuschulden» hat kommen lassen.

Die Stadt Zug kennt kein Amtsenthebungsverfahren. Ein gewählter Stadtrat hat das Recht, bis ans Ende der Legislatur bei voller Lohnzahlung im Amt zu bleiben. Legt ein Stadtrat während seiner Amtsdauer sein Mandat nieder, gelangt das städtische Arbeitsrecht zur Anwendung.

Keine Abgangsentschädigung im Sinne der «Fallschirminitiative»

Diese schliesst Lohnfortzahlungen nach Ablauf der Amtszeit aus. Laut Personalreglement sind bei Kaderstellen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vorgesehen. Auf eine solche kann sich auch ein Mitglied des Stadtrates berufen.

Nachfolger gesucht

Die FDP Zug führt bereits Gespräche mit möglichen Nachfolgern. Auf der Liste erster Ersatzkandidat ist Karl Kobelt. Der 53-jährige Unternehmer will am Mittwoch bekanntgeben, ob er das Stadtratsamt annehmen will, sagte die FDP Stadt Zug gegenüber dem Regionaljournal.

Hausdurchsuchungen durchgeführt

Gegen Ivo Romer läuft eine Strafuntersuchung. Bei der Strafuntersuchung geht es um mehrere Millionen Franken, wie die «Weltwoche» in ihrer neusten Ausgabe berichtet. Romer soll eine inzwischen verstorbene Frau in finanziellen Fragen beraten und dabei Geld für eigene Zwecke verwendet haben. Ihre Angehörigen hätten deshalb bereits im April Anzeige eingereicht.

Video
Dem Druck nachgegeben
Aus Schweiz aktuell vom 30.11.2012.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 50 Sekunden.

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden bestätigten, dass gegen Ivo Romer eine Strafuntersuchung laufe, wegen des Verdachts auf Veruntreuung und ungetreue Geschäftsführung: «In diesem Zusammenhang wurden Ende Oktober an mehreren Orten Hausdurchsuchungen durchgeführt», sagte Judith Aklin, Sprecherin der Strafverfolgungsbehörden.

Vier Jahre als Vermögensverwalter

Romers Firma Fidustra AG hatte seit 2007 ein Vermögensverwaltungsmandat der Witwe. Dieses Mandat hatte Romer während vier Jahren inne. 2011 verstarb die Frau 96-jährig. Im Frühling 2012 reichten die Erben dann Strafanzeige gegen Romer ein. Demnach soll Romer mehrere Millionen Franken veruntreut haben. «Gewisse der fraglichen Transaktionen waren von der Frau abgesegnet», sagte die Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Dies könne Ivo Romer auch belegen. Laut Aklin wird die Untersuchung zeigen, ob gegen Romer Anklage erhoben wird. Es gelte die Unschuldsvermutung. Mit Romers Stadtratsamt hätten die Vorwürfe nichts zu tun.

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