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Zentralschweiz Zuger Strafgericht: Freiheitsstrafen für jugendliche Schläger

Am Dienstag hat das Zuger Strafgericht die Strafen für die drei Jugendlichen bekanntgegeben, die vor einem Jahr einen jungen Mann brutal zusammengeschlagen hatten: Zwei wurden zu 10 respektive 11 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Dritte erhielt zwei Monate auf Bewährung.

Für die Zuger Strafrichter ist klar: Zwei der drei 16- und 17-jährigen Jugendlichen haben in der besagten Nacht in der Stadt Zug massiv auf das 21-jährige Opfer eingeschlagen. Der Dritte habe nur am Anfang mitgemacht, als noch nicht geprügelt wurde.

Das Gericht könne heute zwar nicht detailliert nachweisen, wie oft und wie präzise zugeschlagen worden sei. Tatsache sei aber, dass die beiden Jugendlichen, die zu 11 und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, lebensgefährliche Verletzungen beim Opfer riskiert hätten.

Neben den Strafen müssen die Verurteilten für das Verfahren und die Kosten der Verteidigung zum Teil hohe Beträge übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Suizid des Opfers hat keinen Einfluss auf Urteil

Keinen Einfluss auf das Urteil hat laut Richtern die Tatsache, dass sich das Opfer wenige Tage nach der Schlägerei das Leben genommen habe. Das sei zwar tragisch, aber einen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen könne nicht bewiesen werden.

Warum die Richter Strafen ausgesprochen haben, die deutlich tiefer liegen als die Anträge der Staatsanwaltschaft, begründeten sie unter anderem mit der Tatsache, dass nicht bewiesen sei, dass das Opfer bei den Schlägen festgehalten worden sei.

Details aus dem Urteil des Zuger Strafgerichts

Täter 1
Unterbringung in einem Jugendheim, ambulante psychiatrische Behandlung, 11 Monate Freiheitsentzug; Verfahrenskosten, 34'000 Franken für amtliche Verteidigung
Täter 2
Unterbringung in einem Jugendheim, ambulante psychiatrische Behandlung, 10 Monate Freiheitsentzug; Verfahrenskosten, 30'600 Franken für amtliche Verteidigung
Täter 3
Begleitung während 1 Jahr Probezeit, 2 Monate Freiheitsentzug; 1/3 der Verfahrenskosten, 1/3 der Kosten für amtliche Verteidigung (12'000 Franken)

Die Zuger Staatsanwaltschaft hatte 36 und 32 Monate Freiheitsentzug sowie 9 Monate bedingt für die mutmasslichen Täter gefordert. Sie klagte sie an wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Dabei handelt es sich um drastische Forderungen. Das Vorgehen der Schläger sei äusserst brutal gewesen.

Audio
Das Urteil des Zuger Strafgerichts (4.10.2016)
01:34 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 34 Sekunden.

Die Argumentation der Verteidiger

Die Verteidiger betonten vor Gericht, man könne nicht beweisen, wer was gemacht habe. Die drei Angeklagten gaben nur einzelne Schläge zu. Die Richter sollten also im Zweifel zugunsten der Angeklagten entscheiden. Den Vorwurf «versuchte schwere Körperverletzung» könne man nicht beweisen. Man könne höchstens von «Raufhandel» sprechen.

Was passiert ist

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Im September 2015 schlugen Jugendliche einen 21-jährigen Mann in der Stadt Zug nieder. Das Motiv: Er wollte ihnen kein Bier abgeben. Sie traten auf den jungen Mann ein und verletzten ihn mit gezielten Schlägen. Drei Tage später nahm sich der junge Mann das Leben. Der Vater des Opfers bringt den Suizid in direkten Zusammenhang mit dem Angriff.

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