Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zentralschweiz Zuger Verwaltungsgericht pfeift Ordensschwestern zurück

Das Gericht hat eine Beschwerde gegen eine geplante Überbauung des Areals Salesianum der Ordensschwestern «zum heiligen Kreuz, Menzingen» in Zug gutgeheissen und den Bebauungsplan aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Schwestern als Grundeigentümerinnen wollen zusammen mit einem Unternehmen auf dem gut 20'000 Quadratmeter grossen Grundstück in der Stadt Zug eine Überbauung realisieren. Entstehen sollen laut Website des Unternehmens rund 60 «hochwertige Eigentumswohnungen» im «mittleren bis hohen Preissegment». Heute stehen auf dem Areal das Konvikt Salesianum und die Kapelle St. Karl.

 

Zuvor hatten die Pläne alle Hürden genommen: Im März 2011 genehmigte der Gemeinderat den Bebauungsplan, im November 2011 sagten die Stadtzuger Stimmenden Ja dazu. Und im Juni 2012 wies der Regierungsrat des Kantons Zug eine Beschwerde gegen den Bebauungsplan ab und genehmigte diesen mit geringfügigen Änderungen.

 

Daraufhin riefen rund 30 Personen das kantonale Verwaltungsgericht an, das ihnen jetzt recht gab. Nach Ansicht des Gerichts muss «der Bebauungsplan Salesianum als willkürlich und unsachlich bezeichnet werden», wie das Gericht in seiner Mitteilung schreibt.

 

Der Bebauungsplan verstosse gegen die Richtlinien, die für das Areal gelten, schreibt das Verwaltungsgericht. In den drei Baubereichen weiche er «ganz erheblich» von den Grundmassen der dortigen Bauzone (W2b) ab, die nach Interpretation des Gerichts «zwingend einzuhalten» sind. Der Bebauungsplan sehe eine «weit intensivere Überbauung» vor als gemäss Vorschriften zulässig.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel