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Zentralschweiz Zuger Wahlgesetz: Piratenpartei blitzt vor Bundesgericht ab

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Piratenpartei Zentralschweiz gegen das direkte Quorum im neuen Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG) des Kantons Zug nicht eingetreten. Nach Ansicht des Gerichts wurde die Beschwerde zu spät eingereicht.

Am 22. September 2013 hiessen die Stimmberechtigten mit 80,6 Prozent Ja die neue Sitzverteilung für den Zuger Kantonsrat gut. Die Sitze werden neu nach dem System des Doppelten Pukelsheim verteilt.

Die Piratenpartei wehrt sich unter anderem gegen die neue Sitzverteilung für das Zuger Kantonsparlament. Diese schreibt vor, dass eine Partei auf kantonaler Ebene mindestens drei Prozent der Stimmen holen muss, um einen Sitz im Kantonsrat zu erobern.

Gericht: «Beschwerde zu spät eingereicht»

Die Piratenpartei reichte ihre Beschwerde am 10. Januar ein, als Reaktion auf die Publikation der Inkraftsetzung des WAG im Amtsblatt vom 20. Dezember. Dies war in den Augen des Bundesgerichts zu spät, wie dem der Nachrichtenagentur sda vorliegenden Entscheid zu entnehmen ist.

Das Gericht führt an, die Piraten hätten schon nach der Publikation im Amtsblatt vom 12. Juli 2013 betreffend der Volksabstimmung zur Einführung des Doppelten Pukelsheim am 22. September gegen das direkte Quorum im WAG vorgehen müssen.

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