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16 Jahre Gefängnis wegen Mord
Aus Schweiz aktuell vom 27.03.2013.
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Zürich Schaffhausen 16 Jahre Gefängnis nach Mord auf Volkiland-Parkplatz

Der junge Mann, der im März 2009 seine Freundin in einem Auto erschossen hat, ist vom Zürcher Obergericht wegen Mordes verurteilt worden. Die erste Instanz hatte den Mann noch wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Es war Mord, als der junge Mann am 7. März 2009 auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Volkiland in Volketswil seiner damals fast 17jährigen Freundin die Pistole an den Hals hielt und abdrückte. So urteilt das Zürcher Obergericht.

In meinen 33 Berufsjahren hatte ich noch nie einen Fall, bei dem ein Täter sein Opfer derart sinnlos umgebracht hat.
Autor: Peter Marti Vorsitzender Richter

Der Täter muss 16 Jahre ins Gefängnis. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Behandlung wegen einer psychischen Störung an - ohne aufschiebende Wirkung für die Haft. Das Obergericht verschärft damit das Urteil der ersten Instanz, des Bezirksgerichtes Uster. Dieses hatte noch auf 13,5 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung entschieden.

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Täter muss wegen Mordes 16 Jahre ins Gefängnis (Christoph Brunner, 27.3.13)
02:39 min
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Staatsanwalt: «kaltblütige Hinrichtung»

Das Urteil ist ein Erfolg für den Staatsanwalt. Er plädierte zwar für eine längere Haft, doch die Qualifizierung als Mord ist in seinem Sinn. Der Beschuldigte habe seine «arg- und wehrlose Freundin im Rahmen einer Showeinlage sinnlos abgeknallt», sagte der Staatsanwalt am Mittwoch vor Gericht. Der Angeklagte habe kaltblütig und in krasser Geringschätzung des Lebens seine Freundin mit einem aufgesetzten Kopfschuss regelrecht hingerichtet.

Ein Motiv sei nicht ersichtlich, auch der Beschuldigte äussere sich nicht dazu. Und nach der Tat sei der Angeklagte nicht direkt ins Spital gefahren, sondern habe sich erst mit seinem Bruder zur Besprechung getroffen.

Verteidiger: ein «blödsinniger» Unfall

Der Verteidiger des Angeklagten bezeichnet die Tat hingegen als Unfall und plädierte für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Es könne keinerlei Tötungsvorsatz nachgewiesen werden, sagte er.

Sein Mandant habe zwar «blödsinnig» angegeben. Er habe aber angenommen, die Waffe sei nicht geladen. Im Übrigen gehe es nicht an, dem Beschuldigten einen Strick daraus zu drehen, dass er kein Motiv nenne - er habe die Tat ja gar nicht beabsichtigt. Fest stehe allein der Schuss, die genauen Umstände der Schussabgabe müssten offen bleiben. «Alles andere ist Spekulation». Diese Argumentation fand beim Gericht aber kein Gehör.

Eltern des Opfers: kein Weiterzug

Die Eltern des Opfers hatten sich Klarheit über den Tod ihrer einzigen Tochter gewünscht. Diese Hoffnung habe sich nicht erfüllt, sagte der Vater nach dem Urteil: «Damit müssen wir nun leben.» Er hoffe, dass das Urteil nicht weitergezogen werde, damit er und seine Frau mit dem Fall abschliessen könnten.

Verteidiger und Staatsanwalt wollen beide erst das Urteil prüfen, bevor sie über einen möglichen Weiterzug ans Bundesgericht entscheiden.

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