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Zürich Schaffhausen Affäre «Chilli's»: Zürcher Ex-Sittenpolizist verurteilt

14 Monate Freiheitsstrafe bedingt, so lautet das Urteil des Bezirksgerichts Zürich. Der Ex-Polizist wurde unter anderem wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt. Er soll zwei Prostituierte begünstigt haben. Es ist das erste Gerichtsurteil gegen einen Polizisten in der «Chilli's»-Affäre.

Die Affäre sorgte im Spätherbst 2013 für Schlagzeilen: Gleich mehrere Angehörige der Zürcher Stadtpolizei sahen sich mit Korruptions-Vorwürfen konfrontiert. Sie sollen Prostituierte vor Razzien gewarnt und auf Anzeigen verzichtet haben. Die Stadtpolizei räumte im Zuge dieser Affäre bei der Fachgruppe Milieu/Sexualdelikte auf, entliess Mitarbeiter und versetzte andere intern.

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Wie die Verhandlung am Bezirksgericht lief (1.6.2016)
03:50 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 50 Sekunden.

Lange Liste von Vorwürfen

Einer der entlassenen Polizisten stand nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Amtsmissbrauch, mehrfache Begünstigung, Verletzung des Amtsgeheimnisses und mehrfache Vorteilsannahme vor. Der Angeklagte akzeptiert die Vorwürfe. Deshalb wurde er vom Bezirksgericht Zürich in einem abgekürzten Verfahren zu 14 Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt.

Hilfe für die Freundin

Eine der begünstigten Prostituierten ist die Partnerin des ehemaligen Sittenpolizisten. Er habe seiner Freundin helfen wollen, aber das sei eine schlechte Idee gewesen, räumte der einstige Stadtpolizist vor Gericht ein.

Seine Hilfe weitete er allerdings auch auf eine Arbeitskollegin seiner Freundin aus: Auch sie zeigte er nicht an, obwohl sie illegal anschaffte. Eine Kollegin von der Sittenpolizei forderte er sogar dazu auf, einen Rapport wegen illegaler Prostitution im Polizeisystem zu löschen.

Der Erste von mehreren Prozessen

Insgesamt wurden in dieser Polizei-Affäre Verfahren gegen zwölf Zürcher Stadtpolizisten geführt. Sieben Verfahren wurden unterdessen eingestellt, wie die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage des «Regionaljournals» bekannt gab. Ein Polizist wurde bereits per Strafbefehl verurteilt. Ein weiterer – der damalig stellvertretende Leiter der Sittenpolizei – akzeptierte den Strafbefehl nicht und wird vor Gericht erscheinen müssen. Zwei weitere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Nach der Verurteilung vom Mittwoch folgen somit noch weitere Prozesse.

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