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Zürich Schaffhausen Auf dem Üetliberg soll auch in Zukunft nicht alles möglich sein

Noch eine Niederlage für Üetliberg-Wirt Giusepp Fry. Nachdem das Bundesgericht im Juni entschieden hatte, dass er seine illegal errichteten Bauten abreissen muss, hält das Verwaltungsgericht nun fest, dass auch in Zukunft auf dem Üetliberg nicht alles erlaubt sein soll.

2014 ist nicht das Jahr des umtriebigen Üetliberg-Wirts Giusepp Fry. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit verdonnerte ihn das Bundesgericht im Juni dazu, die illegal erbauten Glasbauten um sein Hotel Uto Kulm abzubrechen.

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Noch eine Niederlage für Fry (16.9.2014)
02:25 min
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Nun hat das Verwaltungsgericht einen Entscheid gefällt, der Fry auch in Zukunft enge Grenzen setzt. Es geht um den Gestaltungsplan. Dieser sah beispielsweise vor, dass auf dem Üetliberg ein Helikopter-Landeplatz hätte erstellt werden dürfen oder dass die Fassade des Hotels mit einer neuen, von weitem sichtbaren Beleuchtung angestrahlt würde.

Aussergewöhnliches Verfahren

Gegen diesen Vorschlag der kantonalen Baudirektion wehrte sich jedoch der Regierungsrat. Schon das war ein aussergewöhnlicher Vorgang. Fry wollte diesen Gestaltungsplan mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht retten. Nun ist er jedoch auch dort abgeblitzt. Auf einen Weiterzug ans Bundesgericht will Fry verzichten, wie er am Dienstag bekanntgab.

Damit muss die kantonale Baudirektion ihren umstrittenen Gestaltungsplan definitiv überarbeiten. Die neue Version dürfte Fry engere Grenzen setzen.

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